Für Heilmittelerbringer wie Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie oder Podologie ist die Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) ab dem 1. Januar 2026 gesetzlich verpflichtend (§ 360 SGB V).
Wer früh beginnt, verschafft sich Sicherheit, Klarheit im Team und einen sanften Übergang in den digitalen Praxisalltag.
TI-Pflicht ab 1. Januar 2026für Physiotherapeuten!
Die Key-Facts zur TI-Anbindung
Wer?
Therapiepraxen (Physio, Ergo, Logo, Podologie)
Wann?
Ab 1. Januar 2026 Pflicht für Heilmittelerbringer.
Was bringt’s?
Weniger Papierkram, sichere Kommunikation (KIM), Zugriff auf ePA-Informationen.
Wie starten?
Webinar besuchen oder individuelle Fragen klären.
Was ist die Telematikinfrastruktur (TI)?
Die TI ist das geschützte digitale Netzwerk des deutschen Gesundheitswesens. Sie verbindet Therapiepraxen, Hebammen, Apotheken, Kliniken und Kassen – für den sicheren Austausch medizinischer Informationen (z. B. ePA-Daten, eArztbriefe) und standardisierte digitale Abläufe.
Nutzen in der Versorgung
Weniger Bürokratie: Digitale Prozesse statt Zettelwirtschaft.
Sichere Abstimmung: Nachrichten und Dokumente über KIM.
Bessere Informationslage: Relevante Befunde (z. B. Medikationsplan) im Zugriff.
Mehr Zeit für Behandlung & Betreuung: Routineanteile reduzieren.
Schrittweise Erweiterung: Anschluss an weitere TI-Fachanwendungen möglich.
Checkliste für den TI-Einstieg
Grundlagen klären: Rolle der TI, Anwendungen (KIM, ePA), Datenschutz.
Voraussetzungen prüfen: eHBA / SMC-B (je nach Setting), Kartenterminal/TI-Zugang, Primärsystem-Anbindung.
Abläufe festlegen: Wer versendet/empfängt KIM? Wie wird dokumentiert?
Team vorbereiten: Kurzschulung, Leitfäden, Verantwortlichkeiten.
Zeitplan erstellen: Meilensteine bis zum jeweiligen Stichtag rückwärts planen.
Hinweis
Die rechtlichen Vorgaben entwickeln sich weiter. Im unsrem kostenfreien Info-Webinar geben wir einen aktuellen Überblick zum Rechtsstand, zeigen praxisnahe Schritte.
Engpässe vermeiden; technische und organisatorische Schritte rechtzeitig angehen
Routinen etablieren
KIM-Postfach, Rechte, Vertretungen und Dokumentation sauber einführen
Team mitnehmen
Schrittweises Onboarding statt „Big-Bang“
Termine
Unsere Webinare geben Ihnen einen kompakten Überblick über die gesetzlichen Vorgaben, praktische Schritte zur TI-Anbindung und aktuelle Entwicklungen. Wählen Sie einfach einen passenden Termin und stellen Sie Ihre Fragen direkt an unser Team.
TI-Anbindung ab 2026 – Grundlagen & Praxiswissen
21.10.2025 07:30–08:30 Uhr kostenfrei
Online
TI-Anbindung ab 2026 – Grundlagen & Praxiswissen
30.10.2025 08:30–09:30 Uhr kostenfrei
Online
TI-Anbindung ab 2026 – Grundlagen & Praxiswissen
11.11.2025 11:00–12:00 Uhr kostenfrei
Online
TI-Anbindung ab 2026 – Grundlagen & Praxiswissen
24.11.2025 12:30–13:30 Uhr kostenfrei
Online
TI-Anbindung ab 2026 – Grundlagen & Praxiswissen
03.12.2025 10:00–11:00 Uhr kostenfrei
Online
TI-Anbindung ab 2026 – Grundlagen & Praxiswissen
16.12.2025 09:00–10:00 Uhr kostenfrei
Online
Häufige Fragen zum TI-Einstieg
Muss ich schon heute etwas umstellen?
Jain. Heilmittelerbringer müssen bis zum 1. Januar 2026 an die TI angeschlossen sein. Um Engpässe zum Jahresende zu vermeiden, empfehlen wir, die Anbindung zeitnah zu planen und zu beauftragen.
Wie lange dauert die TI-Anbindung?
Die Anbindung an die Telematikinfrastruktur erfolgt in mehreren Schritten – dazu gehören unter anderem die Beantragung von eHBA und SMC-B sowie die technische Einrichtung vor Ort. Da einzelne Schritte mehrere Wochen in Anspruch nehmen können, lohnt es sich, frühzeitig zu starten. Eine Übersicht mit empfohlenen Vorlaufzeiten finden Sie in unserer Checkliste für Heilmittelerbringer.
Was passiert, wenn wir bis zum 1. Januar 2026 nicht angebunden sind?
Es gibt aktuell keine festgelegten Sanktionen. Ohne TI-Anbindung entfallen jedoch Pauschalen, Pflichtanwendungen wie die eAbrechnung können nicht genutzt werden, und es drohen Engpässe durch späte Umstellung.
Welche Komponenten sind für eine TI-Anbindung notwendig?
Sie benötigen folgende Komponenten:
Institutionskarte (SMC-B)
elektronischer Heilberufsausweis (eHBA)
TI-Anbindung über Rechenzentrum oder Konnektor in Ihrer Einrichtung
mindestens ein E-Health-Kartenterminal
mindestens ein KIM-Postfach
Was ist ein elektronischer Heilberufsausweis (eHBA)?
Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) ist ein persönlicher Ausweis für Angehörige der Heilberufe. Er dient als sicherer Identitätsnachweis innerhalb der Telematikinfrastruktur (TI). Mit dem eHBA können Leistungserbringer geschützte medizinische Daten einsehen und nutzen – zum Beispiel in der elektronischen Patientenakte (ePA) oder beim qualifizierten elektronischen Signieren von Dokumenten.
Wie erhalte ich den eHBA und wofür brauche ich ihn?
Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) ist ein personenbezogener Ausweis für Angehörige der Heilberufe. Er dient der sicheren Authentifizierung innerhalb der TI und ermöglicht es, Dokumente digital und rechtssicher zu signieren.
Für den Einsatz ist ein Kartenlesegerät (E-Health-Kartenterminal) erforderlich. Die Beantragung läuft über das elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR). Nach erfolgreicher Registrierung kann die Ausstellung des Ausweises beauftragt werden – zum Beispiel beim Vertrauensdiensteanbieter D-Trust (Bundesdruckerei).
Was ist ein Institutionsausweis (SMC-B)?
Die Security Module Card Typ B (SMC-B) ist eine Chipkarte, die eine Einrichtung wie eine Praxis, einen Pflegedienst oder eine Apotheke eindeutig im Gesundheitswesen ausweist. Sie ist Voraussetzung, um Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI) zu erhalten. Erst mit einer aktivierten SMC-B kann die TI vor Ort in Betrieb genommen und sicher genutzt werden.
Wie erhalte ich eine SMC-B und wofür brauche ich sie?
Die SMC-B (Institutionsausweis) ist im Scheckkartenformat und weist eine Einrichtung gegenüber der Telematikinfrastruktur (TI) aus. Ohne eine aktivierte SMC-B ist kein Zugang zum geschützten TI-Netz möglich. Sie wird im E-Health-Kartenterminal genutzt und ermöglicht Institutionen den Zugriff auf Patientendaten. Für Änderungen oder Signaturen ist zusätzlich ein elektronischer Heilberufsausweis (eHBA) erforderlich.
Die Beantragung erfolgt über das elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR). Nach erfolgreicher Registrierung kann die Ausstellung beauftragt werden, z. B. beim Vertrauensdiensteanbieter D-Trust (Bundesdruckerei).
Wie viele Kartenlesegeräte sollte eine Institution anschaffen?
Für den Anschluss an die Telematikinfrastruktur (TI) ist mindestens ein E-Health-Kartenterminal notwendig. Je nach Größe und Abläufen in der Einrichtung kann es sinnvoll sein, zusätzliche Geräte einzuplanen – etwa um Wartezeiten zu vermeiden, parallele Zugriffe zu ermöglichen oder mehrere Arbeitsplätze gleichzeitig mit der TI zu verbinden.
Braucht jedes Kartenterminal eine eigene SMC-B?
Nein. Eine SMC-B (Institutionsausweis) reicht für die gesamte Einrichtung aus. Sie kann mit mehreren E-Health-Kartenterminals genutzt werden. Dabei muss die SMC-B nicht zwingend im gleichen Gerät stecken wie die elektronische Gesundheitskarte (eGK) oder der elektronische Heilberufsausweis (eHBA).
Welche TI-Anwendungen sind für Heilmittelerbringer wichtig?
Die TI eröffnet Ihnen verschiedene Wege, um schnell und sicher valide medizinische Informationen zu erhalten. Hier ein Überblick über die wichtigsten Anwendungen.
Die elektronische Patientenakte (ePA) bündelt Gesundheitsdaten wie Diagnosen, Medikation oder Röntgenbilder an einem Ort. Sie ist seit 15. Januar 2025 verfügbar und seit 29. April 2025 bundesweit nutzbar. Ab 1. Oktober 2025 sind alle Leistungserbringer verpflichtet, sie zu nutzen.
KIM (Kommunikation im Medizinwesen) ist ein sicherer E-Mail-Dienst innerhalb der TI. Damit können Praxen, Therapeut:innen und andere Leistungserbringer Befunde oder Berichte digital austauschen – schnell, direkt und auf Augenhöhe mit Ärzt:innen.
Der TI-Messenger ermöglicht den sicheren Austausch kurzer Nachrichten in Echtzeit, z. B. Rückfragen zu einer Verordnung oder Terminabsprachen mit Patient:innen. So lassen sich Abläufe beschleunigen und die Versorgung koordinierter gestalten.
Welche Kosten entstehen – und wer trägt sie?
Die Kosten für die TI-Anbindung variieren je nach Praxisgröße und Ausstattung. Für Heilmittelerbringer (z. B. Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie, Podologie) sieht das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) eine Refinanzierung durch die Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) vor. Voraussetzung ist der Nachweis eines TI-Anschlusses inklusive KIM-Postfach. Die konkrete Pauschalen-Vereinbarung befindet sich derzeit in der Endabstimmung zwischen GKV-Spitzenverband und Heilmittelverbänden.
Welche Voraussetzungen gelten für die TI-Förderung?
Physiotherapiepraxen erhalten seit 2025 eine monatliche Pauschale von 207,93 € plus Zuschläge für eHBA. Voraussetzung: TI-Anschluss und KIM-Postfach. Für andere Heilmittelberufe wird die Refinanzierungsvereinbarung aktuell finalisiert.
Was genau ist KIM?
TIM ist ein sicherer Kurznachrichtendienst in der TI. Er ermöglicht Heilmittelerbringern den schnellen Austausch z. B. bei Rückfragen zu Verordnungen – direkt, datenschutzkonform und in Echtzeit.
Was ist der TI-Messenger (TIM)?
KIM steht für „Kommunikation im Medizinwesen“ und ist ein zentraler Dienst innerhalb der Telematikinfrastruktur. Über eine sichere, verschlüsselte E-Mail-Adresse können medizinische Dokumente – etwa Befunde, Berichte oder Verordnungen – datenschutzkonform versendet und empfangen werden. Der Vorteil: Jede Einrichtung mit einer KIM-Adresse kann direkt mit allen anderen TI-Teilnehmern kommunizieren. Damit wird der Informationsaustausch schneller, sicherer und für den Praxisalltag deutlich einfacher.
Wie finde ich heraus, wer schon an die TI angebunden ist?
Einen Überblick über alle an die Telematikinfrastruktur (TI) angeschlossenen Einrichtungen bietet der Verzeichnisdienst (VZD). Er ist das zentrale Adressbuch der TI und enthält die Kontaktdaten aller registrierten Praxen, Apotheken und weiteren Leistungserbringer. Der Eintrag im VZD ist automatisch mit der SMC-B einer Einrichtung verknüpft und wird bei deren Aktivierung erstellt.
Kontakt & Beratung
Individuelle Fragen? Wir ordnen das gern mit Ihnen.
Ob Therapiepraxis oder interdisziplinäres Team – wir schauen auf Ihre Situation, priorisieren nächste Schritte und halten Aufwand & Nutzen realistisch.
Über uns
Die LCE Medical IT GmbH aus Chemnitz unterstützt Physiotherapeut:innen, Ärzt:innen und Pflegeeinrichtungen bei der Einführung der TI – praxisnah, verständlich und persönlich. Mit Erfahrung in medizinischen IT-Projekten und regionaler Nähe sorgen wir für Lösungen, die im Alltag funktionieren.
Unsere Stärken
Beratung auf Augenhöhe: Verständlich, neutral, umsetzbar.
TI-Erfahrung & Zertifizierungen: Für Medizin & Pflege.
Persönlich erreichbar: Feste Ansprechpartner – telefonisch & vor Ort.
LCE Medical IT GmbH Zwickauer Straße 16b 09112 Chemnitz
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