eVerordnung für Hilfsmittel (Muster 16) – Wichtige Infos für CGM TURBOMED Anwender

Die elektronische Verordnung von Hilfsmitteln (eVerordnung Muster 16) wird seit 2024 in der vertragsärztlichen Versorgung zunehmend verbindlich. Für CGM TURBOMED Anwender bedeutet das, dass die bisherigen Papierprozesse für Verordnungen auf ein digitales Verfahren umgestellt werden – ohne den bewährten Workflow grundlegend zu verändern.

Was ist die eVerordnung Muster 16?

Die eVerordnung Muster 16 ist die digitale Version der Verordnung für Hilfsmittel wie Gehhilfen, Bandagen oder Pflegebetten. Statt das Formular auszudrucken, wird es elektronisch im System erzeugt, qualifiziert signiert und über die Telematikinfrastruktur (TI) an die Kostenträger übermittelt. Dieses Verfahren garantiert höhere Datensicherheit, weniger Übertragungsfehler und schnellere Bearbeitung durch die Krankenkassen.

Umsetzung in CGM TURBOMED

CGM TURBOMED unterstützt die eVerordnung mit dem CGM eFormular Service, der seit Anfang 2024 stetig erweitert wird. Das Modul ist nahtlos in den Verordnungsprozess integriert:

  • Das Muster 16 wird direkt im TURBOMED-Arztbrief oder im Verordnungsmodul erstellt.
  • Die digitalen Daten werden automatisch in der vorgeschriebenen TI-konformen Struktur erzeugt.
  • Für die qualifizierte elektronische Signatur wird der vorhandene eHBA genutzt – der Prozess läuft damit genauso sicher wie bisher mit dem Papierformular.
  • Nach Signatur erfolgt die Übermittlung per KIM an die Kostenträger, der Versandstatus wird transparent angezeigt.

Vorteile der eVerordnung in der Praxis

  • Kein Ausdruck mehr notwendig: Papierverbrauch sinkt, Ablageaufwand entfällt.
  • Schneller und sicherer Versand: Elektronische Übermittlung vermeidet Verluste und Fehler.
  • Transparente Abläufe: Übermittlungsstatus und Rückmeldungen können jederzeit nachvollzogen werden.
  • Kompatibel mit bestehendem Workflow: CGM TURBOMED Nutzer behalten gewohnte Bedienung, ohne Mehrbelastung.

Bedenken & häufige Fragen

Muss ich die komplette Praxissoftware auf einmal umstellen?
Nein. Die eVerordnung ist modular und kann schrittweise eingeführt werden. Ihre bisherigen Abläufe bleiben weitgehend erhalten.

Was passiert bei Problemen mit der elektronischen Übermittlung?
TURBOMED zeigt Fehler und Rückmeldungen transparent an. Sie können direkt reagieren und die Verordnung ggf. erneut versenden.

Brauche ich dafür spezielle Hardware?
Voraussetzung ist ein eHBA für die qualifizierte Signatur und eine KIM-Adresse für den Versand. Die übrige Praxis-IT bleibt unverändert.

Die eVerordnung für Hilfsmittel ist ein wichtiger Schritt in Richtung Digitalisierung und Rechtssicherheit im Praxisalltag. Für CGM TURBOMED Nutzer wurde die Umsetzung so gestaltet, dass Umstieg und Nutzung möglichst einfach und stressfrei gelingen. Informieren Sie Ihr Team frühzeitig, prüfen Sie Ihre TI-Anbindung und planen Sie die Einführung in Ihrem Tempo – wir unterstützen Sie dabei gerne!

Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, um die eVerordnung im CGM TURBOMED sicher und effizient zu integrieren. Bei Fragen helfen wir gern jederzeit weiter.

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