Praxis-IT & Telematik im Gesundheitswesen | LCE Medical IT

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  • Reicht ein kostenloser Virusschutz in der Arztpraxis?

    Reicht ein kostenloser Virusschutz in der Arztpraxis?

    Die Frage stellt sich in praktisch jeder Praxis irgendwann: Reicht ein kostenloser Virusschutz wie Avira Free Security für den laufenden Praxisbetrieb aus, oder braucht es eine professionelle Lösung? Gerade wer ohnehin schon CGM-Produkte nutzt und auf jede zusätzliche Ausgabe schaut, will wissen, ob sich eine Investition in eine eigene Endpoint-Lösung überhaupt lohnt.

    Die kurze Antwort: Bei der reinen Virenerkennung unterscheiden sich kostenlose und professionelle Lösungen wenig. Der Unterschied liegt woanders: bei der Lizenzierung, bei der Frage, was mit unbekannten Bedrohungen passiert, und bei dem, was im Ernstfall zur Verfügung steht.

    Die eigentliche Frage ist nicht, ob eine Software Viren erkennt

    Sowohl kostenlose als auch kostenpflichtige Virenschutzprogramme erkennen bekannte Schadsoftware heute zuverlässig. Das bestätigen unabhängige Testinstitute regelmäßig. Die interessantere Frage für eine Praxis lautet deshalb nicht: Erkennt die Software Viren? Sondern: Was passiert, wenn ein Rechner trotzdem betroffen ist. Und wie gut ist die Praxis darauf vorbereitet?

    Genau hier unterscheiden sich ein kostenloser Endkunden-Virenschutz und eine professionelle Endpoint-Lösung wie CGM ENDPOINT 360° deutlich.

    Ein Punkt, der leicht übersehen wird: das Lizenzrecht

    Doch bevor wir überhaupt über Technik sprechen, lohnt ein Blick in die Nutzungsbedingungen. Kostenlose Virentools stellt in den eigenen Lizenzbestimmungen klar: Die kostenlose Version ist für private Anwender gedacht und darf nur für private, nicht kommerzielle Zwecke verwendet werden. Der Einsatz auf den Rechnern einer Arztpraxis ist ein gewerblicher Einsatz — und damit lizenzrechtlich nicht vorgesehen. Ein Detail, das in der Praxis selten bewusst wahrgenommen wird, aber im Zweifel relevant ist.

    Eine Lösung wie CGM ENDPOINT 360° ist von Anfang an als gewerblich lizenzierte Lösung für Praxen und Institutionen konzipiert.

    Was eine Praxis von einem Privatgerät unterscheidet

    Auf einem privaten PC verarbeitet meist eine Person ihre eigenen Daten. Geht dort etwas schief, betrifft das in erster Linie diese eine Person. In einer Praxis liegen dagegen die Gesundheitsdaten vieler Patientinnen und Patienten gleichzeitig vor — Daten, die besonders schützenswert sind. Fällt ein Praxis-PC aus oder wird kompromittiert, geht es nicht um ein einzelnes Gerät, sondern möglicherweise um die Behandlung mehrerer Patientinnen und Patienten an diesem Tag.

    Hinzu kommt die IT-Sicherheitsrichtlinie der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) nach § 390 SGB V. Sie verlangt als Basis-Infrastruktur unter anderem einen aktuellen, professionell betriebenen Virenschutz, eine Firewall sowie regelmäßige Updates und Backups. Diese Anforderungen sind auf den professionellen Praxisbetrieb zugeschnitten, nicht auf ein einzelnes Privatgerät.

    Drei technische Unterschiede, die im Alltag spürbar werden

    Verhaltenserkennung statt reiner Signaturprüfung

    Avira und viele andere Virenschutzprogramme arbeiten im Kern mit klassischer, signaturbasierter Erkennung: Bekannte Schadsoftware wird zuverlässig gefunden. Ransomware-Schutz und umfassender Webschutz sind nach mehreren aktuellen Testberichten allerdings den kostenpflichtigen Versionen vorbehalten. CGM ENDPOINT 360° ergänzt den klassischen Virenschutz um eine EDR-Komponente (Endpoint Detection and Response), die laufende Prozesse in Echtzeit überwacht und per Verhaltensanalyse auch Bedrohungen erkennen soll, für die noch keine bekannte Signatur existiert.

    Firewall als eigenständiges Modul

    Nicht jeder kostenlose Virenschutz bringt eine eigene Firewall-Engine mit. Bei Avira Free Security beschränkt sich die Funktion auf das Ein- und Ausschalten der Windows-Firewall. CGM bietet mit CGM FIREWALL ein ergänzendes Modul an, gemeinsam vermarktet als CGM PROTECT.

    Zentrale Verwaltung mehrerer Arbeitsplätze

    Eine Praxis hat selten nur einen Rechner. Avira Free Security ist als Einzelplatzlösung für Privatanwender konzipiert; jeder Rechner müsste einzeln eingerichtet und kontrolliert werden. CGM ENDPOINT 360° ist für die zentrale Überwachung mehrerer Praxis-PCs und Server ausgelegt und lässt sich optional um ein Patch-Management-Modul erweitern, das fehlende Updates und Sicherheitslücken zentral sichtbar macht — ein häufig unterschätztes Einfallstor für Angriffe.

    Was das im Sicherheitsfall bedeutet

    Für die kostenlose Avira-Lizenz stehen eine Wissensdatenbank und ein Community-Forum zur Verfügung, aber kein persönlicher Support. CGM ENDPOINT 360° ist über die CGM- und LCE-Servicestruktur eingebunden, mit persönlichen Ansprechpartnern. Wenn im laufenden Praxisbetrieb ein Rechner auffällig wird, zählt vor allem eines: wie schnell und wie kompetent jemand reagiert — nicht, wie ausführlich ein Forumsbeitrag ist.

    Genau das ist am Ende auch die eigentliche Kostenfrage. Die reine Virenerkennung unterscheidet sich zwischen beiden Lösungen wenig. Der Unterschied zeigt sich im Ernstfall: Wenn Behandlungen verschoben, Systeme wiederhergestellt werden müssen und Zeit für Dokumentation draufgeht, wiegt eine im Vorfeld eingesparte Lizenzgebühr wenig.

    Checkliste: Passt Ihre aktuelle IT-Sicherheit zur Praxisgröße?

    • Ist Ihr Virenschutz für den gewerblichen Einsatz lizenziert — oder läuft im Hintergrund eine private Freeware-Version?
    • Haben Sie eine eigenständige Firewall im Einsatz, oder verlassen Sie sich auf Windows-Bordmittel?
    • Lassen sich alle Praxis-PCs zentral einsehen, oder müsste jeder Rechner einzeln geprüft werden?
    • Wissen Sie, auf welchen Rechnern Updates fehlen — oder finden Sie das erst heraus, wenn es zu spät ist?
    • Haben Sie im Sicherheitsfall eine persönliche Ansprechperson, oder stehen Sie allein vor dem Problem?

    Wer bei mehr als einer Frage unsicher ist, sollte das Thema nicht auf die lange Bank schieben.

    Kurz beantwortet

    Reicht ein kostenloser Virusschutz in der Arztpraxis wirklich aus?

    Bei der reinen Virenerkennung: oft ja. Bei Lizenzrecht, Schutz vor unbekannten Bedrohungen, zentraler Verwaltung mehrerer Arbeitsplätze und Support im Ernstfall: nein. Für den privaten Gebrauch bietet Avira Free Security einen soliden Basisschutz; für den Betrieb in einer Arztpraxis ist er weder lizenzrechtlich vorgesehen noch technisch dafür ausgelegt.

    Darf ich Avira Free Security überhaupt in meiner Praxis nutzen?

    Laut Aviras eigenen Nutzungsbedingungen ist die kostenlose Version ausschließlich für private, nicht kommerzielle Zwecke freigegeben. Der Einsatz auf Praxis-Rechnern fällt darunter nicht.

    Was genau macht CGM ENDPOINT 360° zusätzlich?

    Neben dem klassischen Virenschutz eine Verhaltenserkennung (EDR) gegen bislang unbekannte Bedrohungen, die zentrale Verwaltung mehrerer Arbeitsplätze und optional ein Patch-Management-Modul, das fehlende Updates sichtbar macht.

    Gemeinsam den passenden Rahmen finden

    Welches Sicherheitskonzept zu Ihrer Praxis passt, hängt von der Anzahl der Arbeitsplätze, der bestehenden CGM-Umgebung und den bereits vorhandenen Schutzmaßnahmen ab. Wir schauen uns das gerne gemeinsam mit Ihnen an.

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  • Muster 16 wird digital: Was die eVerordnung Hilfsmittel (eHiMi) für Ihre Praxis bedeutet

    Muster 16 wird digital: Was die eVerordnung Hilfsmittel (eHiMi) für Ihre Praxis bedeutet

    Eine Patientin braucht Kompressionsstrümpfe, wieder einmal. Das Formular Muster 16 wird ausgefüllt, ausgedruckt, unterschrieben, der Patientin mitgegeben oder ans Sanitätshaus gefaxt. Zwei Wochen später ruft das Sanitätshaus an, weil eine Angabe fehlt oder das Fax nicht ganz lesbar war. Diese Runde kennt fast jede Praxis, die regelmäßig Hilfsmittel verordnet.

    Mit der eVerordnung Hilfsmittel, kurz eHiMi, wird genau dieser Weg jetzt digital.

    Was steckt hinter der eVerordnung Hilfsmittel?

    Die eHiMi ist ein gemeinsames Projekt von sieben gesetzlichen Krankenkassen unter dem Dach der eGesundheit Deutschland, umgesetzt in Verbindung mit der CGM-Praxissoftware. Statt des Papierrezepts Muster 16 entsteht die Verordnung direkt digital und wird über die Telematikinfrastruktur an die zuständige Krankenkasse und den Hilfsmittelanbieter übermittelt.

    Was ändert sich konkret in der Praxis?

    Die Verordnung wird direkt in der CGM-Praxissoftware erstellt, auch in TURBOMED. Die Patientin oder der Patient erhält sie anschließend in der App der Krankenkasse und sieht dort, ob die Verordnung eingegangen und bewilligt ist. Sanitätshäuser und Orthopädietechniker greifen digital auf die Verordnung zu, ganz ohne Fax oder Papierweg.

    Für die Praxis heißt das vor allem: weniger Rückfragen. Plausibilitätsprüfungen in der Software weisen schon beim Ausstellen auf fehlende oder unstimmige Angaben hin, statt dass der Fehler erst beim Hilfsmittelanbieter auffällt. Unleserliche oder unvollständige Papierrezepte entfallen ebenfalls.

    Welche Hilfsmittel sind schon digital verordnungsfähig?

    Die Liste wächst schrittweise. Bereits jetzt lassen sich unter anderem folgende Hilfsmittelgruppen elektronisch verordnen:

    • Einlagen
    • Bandagen
    • Orthesen und Schienen
    • Orthopädische Schuhe
    • Gehhilfen
    • Kompressionshilfsmittel
    • Bade- und Duschhilfen
    • Toilettenhilfen
    • Lagerungs- und Sitzhilfen
    • Kranken- und Behindertenfahrzeuge

    Muss ich jetzt sofort umstellen?

    Nein. Der bisherige Weg über das Papierrezept Muster 16 bleibt parallel bestehen. Die eHiMi ist ein zusätzlicher, digitaler Weg, kein Zwang. Praxen mit CGM-Praxissoftware gehören zu den ersten in Deutschland, die technisch dafür ausgestattet werden, das Tempo der Umstellung bestimmt aber jede Praxis selbst.

    Häufige Fragen

    Brauche ich zusätzliche Hardware?

    Nein, die eHiMi läuft über Ihre bestehende CGM-Praxissoftware und die vorhandene TI-Anbindung.

    Was passiert mit bereits ausgestellten Muster-16-Rezepten?

    Diese bleiben gültig. Die Umstellung betrifft nur neu ausgestellte Verordnungen.

    Sehen Patientinnen und Patienten den Bearbeitungsstand?

    Ja, Status-Informationen zu Eingang und Bewilligung sind in der Kassen-App einsehbar.

    Wie LCE Sie dabei unterstützt

    Als CGM-Partner begleitet LCE Medical IT Sie bei der technischen Einrichtung der eVerordnung Hilfsmittel in TURBOMED und zeigt Ihrem Team, wo im gewohnten Arbeitsablauf die neue Funktion zu finden ist. Damit die Umstellung ohne Reibungsverluste im Praxisalltag gelingt.

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  • Kartenterminals zentral verwalten: Wie CHERRY TMS Praxen und Einrichtungen entlastet

    Kartenterminals zentral verwalten: Wie CHERRY TMS Praxen und Einrichtungen entlastet

    Wenn Zugangsdaten im Ernstfall fehlen

    Das Wartezimmer ist voll, und das Kartenterminal meldet einen Fehler. Kein Drama, eigentlich. Das Problem beginnt danach: Wer hat die Zugangsdaten? Wo ist die PIN hinterlegt? Und wie oft wurde sie schon falsch eingegeben, bevor das Terminal den Zugang sperrt?

    Kartenterminals sind längst fester Bestandteil jedes Praxisbetriebs. Sie verbinden die Praxis mit der Telematikinfrastruktur (TI), dem digitalen Verbundnetz im deutschen Gesundheitswesen, und werden für das Einlesen von Patientenkarten, die Prüfung von Heilberufsausweisen und weitere Prozesse benötigt. Verwaltet werden sie trotzdem oft wie früher der Drucker: anschließen, laufen lassen, hoffen.

    Warum das ein Problem ist

    Je mehr Terminals, Standorte und Beteiligte ins Spiel kommen, desto mehr Stellen gibt es, an denen im Störfall etwas fehlen kann. MVZs mit mehreren Fachabteilungen, Praxisverbünde, Pflegeeinrichtungen mit dezentralen Strukturen: Überall stellen sich im Ernstfall dieselben Fragen. Welches Terminal hat welche Firmware-Version? Welche Konfiguration gilt für welchen Standort? Wer ist zuständig?

    Diese Fragen stellen sich selten. Aber wenn sie sich stellen, braucht jemand gerade dringend eine Antwort.

    Was CHERRY TMS leistet

    CHERRY TMS ist ein browserbasiertes Terminal Management System zur zentralen Verwaltung von eHealth-Kartenterminals. IT-Abteilungen und IT-Dienstleister können damit Geräte aus der Ferne überwachen, konfigurieren und warten. Kein Fahrtweg, kein Suchlauf durch Praxisräume.

    Konkret bedeutet das: Der Betriebszustand aller angebundenen Terminals ist zentral einsehbar. Konfigurationen und Firmware-Updates lassen sich gebündelt einspielen, auch auf mehrere Geräte gleichzeitig. Terminals können nach Raum, Abteilung oder Standort gruppiert werden. Ein automatischer Netzwerkscan findet Geräte, die in der Dokumentation fehlen.
    Ein eigenes Modul deckt die Konnektorintegration ab, darunter automatische Remote-PIN-Eingabe, Kartenverwaltung und die SMC-B-PIN-Reaktivierung. Die SMC-B-Karte ist die Institutionskarte einer Praxis, sie wird für verschiedene TI-Prozesse benötigt. Ihre PIN gehört zu den Daten, die im Alltag am häufigsten gesucht werden.

    Für wen es sich lohnt

    Nicht jede Einzelpraxis mit einem Terminal braucht ein vollständiges Management-System. Aber sobald mehrere Geräte, Standorte oder Beteiligte ins Spiel kommen, wird der Nutzen schnell greifbar. CHERRY TMS richtet sich an MVZs, Praxisverbünde, Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen mit externem IT-Dienstleister.

    Die Faustregel: Je mehr Geräte und Standorte, desto dringender wird ein strukturierter Überblick.

    Was LCE dabei leistet

    LCE Medical IT prüft gemeinsam mit Ihnen, ob CHERRY TMS zur vorhandenen Infrastruktur passt und welche Module sinnvoll sind. Dabei geht es nicht nur ums Gerät, sondern ums Zusammenspiel aus Praxissoftware, TI-Komponenten, Netzwerk und Supportprozessen.

    Sie möchten wissen, ob CHERRY TMS für Ihre Einrichtung sinnvoll ist? Wir schauen uns gemeinsam an, wo sich der Aufwand reduzieren lässt.

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  • Praxisnachfolge? Das gilt es zu beachten!

    Praxisnachfolge? Das gilt es zu beachten!

    Warum Praxissoftware, Telematikinfrastruktur und IT-Strukturen über Erfolg oder Chaos entscheiden

    Eine Praxisnachfolge ist kein formaler Akt, sondern ein tiefgreifender Einschnitt in einen laufenden Betrieb. Was auf dem Papier wie eine Übergabe wirkt, ist in der Realität ein Neustart unter laufendem Betrieb. Patienten kommen weiter. Abrechnung muss funktionieren. Das Team erwartet Stabilität.

    Genau an dieser Stelle entscheidet sich, ob eine Nachfolge ruhig verläuft oder ob sie zu einer Dauerbaustelle wird. Und diese Entscheidung fällt heute weniger in Verträgen als in der Technik.

    Inhalt

    Die stille Verschiebung der Verantwortung

    Noch vor einigen Jahren ließ sich eine Praxis im Kern analog übergeben. Heute ist sie ein digitales System. Praxissoftware, Telematikinfrastruktur, Server, Sicherheitskonzepte und vernetzte Dienste tragen den Alltag.

    Für abgebende Ärzte bedeutet das: Verantwortung endet nicht automatisch mit dem Schlüssel. Dokumentation, Datenschutz und Datenverfügbarkeit bleiben rechtlich relevant.

    Für übernehmende Ärzte bedeutet es: Die Praxis muss ab dem ersten Tag nicht nur medizinisch, sondern auch technisch tragfähig sein. Jede Schwäche zeigt sich sofort, im Wartezimmer, im Team, in der Abrechnung.

    Praxissoftware ist kein Programm, sondern ein gewachsener Organismus

    Am Beispiel von TURBOMED wird deutlich, warum Praxissoftware bei Nachfolgen oft unterschätzt wird. Die Software wurde über Jahre an Arbeitsweisen angepasst, erweitert, umgangen, optimiert. Vieles davon ist nicht dokumentiert, sondern Teil der täglichen Routine.

    Für den bisherigen Inhaber ist das System vertraut. Für den Nachfolger wirkt es oft unübersichtlich. Genau hier entstehen Spannungen: Erwartungen treffen auf Realität.

    Eine gute Nachfolge beginnt daher nicht mit der Frage, ob TURBOMED weiter genutzt wird, sondern wie es tatsächlich genutzt wird. Welche Abläufe sind darin abgebildet. Welche Module sind kritisch für den Alltag. Wo hängt die Praxis funktional an dieser Software.

    Wer diese Zusammenhänge früh versteht, kann entscheiden, was unverändert bleiben sollte und wo Veränderungen sinnvoll sind. Wer sie ignoriert, wird sie im laufenden Betrieb schmerzhaft kennenlernen.

    Daten sind kein Besitz, sondern Verpflichtung

    Patientendaten wirken im Nachfolgeprozess oft wie eine Selbstverständlichkeit. Sie sind da, sie bleiben da. In Wahrheit sind sie einer der sensibelsten Punkte.

    Der abgebende Arzt bleibt für seine Dokumentation verantwortlich. Der übernehmende Arzt trägt Verantwortung für alles, was ab dem Übergabestichtag entsteht. Diese Trennung ist rechtlich klar, technisch aber anspruchsvoll.

    Eine sauber geregelte Datenkontinuität schützt beide Seiten. Unklare Zuständigkeiten führen zu Konflikten, besonders dann, wenn Rückfragen, Prüfungen oder juristische Auseinandersetzungen entstehen. Je früher hier Klarheit herrscht, desto ruhiger verläuft der Übergang.

    Telematikinfrastruktur: Unsichtbar, aber gnadenlos

    Die Telematikinfrastruktur läuft im Hintergrund. Solange sie funktioniert, nimmt sie kaum jemand wahr. Genau deshalb wird sie bei Nachfolgen häufig zu spät betrachtet.

    eHBA, SMC-B, KIM, Konnektor: Diese Komponenten sind nicht einfach technische Geräte, sondern personenbezogene Identitäten. Ein Inhaberwechsel berührt sie direkt. Übergangsfristen, Neubeantragungen und Anpassungen sind unvermeidlich.

    Wer hier nicht rechtzeitig plant, riskiert Einschränkungen bei Anwendungen, die heute zum Alltag gehören. E-Rezept, eAU oder digitale Kommunikation lassen sich nicht improvisieren. Die TI verzeiht keine Abkürzungen.

    IT-Infrastruktur entscheidet über Alltagstauglichkeit

    Server, Netzwerk und Arbeitsplätze sind selten glamourös. Sie sind einfach da. Oder eben nicht.

    In vielen Praxen funktioniert die IT gerade so gut, dass der Betrieb läuft. Eine Nachfolge verändert Belastung, Nutzerverhalten und Anforderungen. Schwächen, die vorher kompensiert wurden, treten plötzlich offen zutage.

    Eine stabile Infrastruktur ist keine Frage von Luxus, sondern von Arbeitsfähigkeit. Sie entscheidet darüber, ob Abläufe flüssig sind oder permanent stocken. Wer hier früh investiert oder zumindest ehrlich bewertet, erspart sich hektische Notlösungen nach der Übergabe.

    Datenschutz ist kein Zusatzthema

    Der Inhaberwechsel ist datenschutzrechtlich ein Einschnitt. Zugriffsrechte, Verantwortlichkeiten und Verträge ändern sich. Diese Themen wirken trocken, sind aber elementar.

    Datenschutz wird oft erst dann relevant, wenn etwas schiefgeht. Genau deshalb gehört er nicht ans Ende der Planung, sondern an den Anfang. Eine sauber dokumentierte Übergabe schützt nicht nur rechtlich, sondern schafft auch Vertrauen auf beiden Seiten.

    Der Faktor Mensch wird häufig unterschätzt

    Technik lässt sich planen. Menschen nicht.

    Teams haben Routinen, Gewohnheiten und Erwartungen. Ein neuer Inhaber bringt andere Schwerpunkte, andere Arbeitsweisen, manchmal auch andere technische Vorstellungen. Wenn alles gleichzeitig verändert wird, entsteht Widerstand und Überforderung.

    Eine gute Nachfolge respektiert Bestehendes und entwickelt es schrittweise weiter. Schulung, Kommunikation und Zeit sind keine Nebensachen, sondern Erfolgsfaktoren.

    Warum Nachfolgen selten an einem einzelnen Fehler scheitern

    Probleme entstehen selten durch einen großen technischen Fehler. Sie entstehen durch viele kleine Unklarheiten. Ungeklärte Zuständigkeiten. Implizites Wissen. Fehlende Dokumentation. Überschätzte Stabilität.

    Eine erfolgreiche Praxisnachfolge entsteht dort, wo jemand den Überblick behält und Zusammenhänge versteht. Praxissoftware, Telematikinfrastruktur, IT-Betrieb und Organisation lassen sich nicht trennen. Sie greifen ineinander.

    Unsere Checkliste: Die wichtigsten To-dos bei einer Praxisnachfolge

    Fazit: Eine gute Praxisnachfolge fühlt sich unspektakulär an

    Wenn eine Praxisnachfolge gut vorbereitet ist, wirkt sie fast unscheinbar. Der Betrieb läuft weiter. Das Team arbeitet routiniert. Patienten merken wenig. Genau das ist das Ziel.

    Praxissoftware, Telematikinfrastruktur und IT-Strukturen bilden dafür das Fundament. Nicht als technische Details, sondern als Voraussetzung für Stabilität, Rechtssicherheit und Alltagstauglichkeit.

    Wer vor einer Praxisübergabe oder -übernahme steht, sollte diese Themen frühzeitig strukturiert betrachten. Ein fachliches Erstgespräch hilft, die eigene Ausgangslage realistisch einzuordnen und den konkreten Handlungsbedarf zu erkennen.

  • Cyberangriffe im Gesundheitswesen: Wie sicher ist Ihre Praxis wirklich?

    Cyberangriffe im Gesundheitswesen: Wie sicher ist Ihre Praxis wirklich?

    Patientendaten sind ein wertvolles Ziel. Angriffe treffen längst nicht nur Krankenhäuser, sondern auch Einzelpraxen, MVZ und therapeutische Einrichtungen.

    Häufig beginnt alles am Arbeitsplatzrechner durch eine präparierte E-Mail, eine unsichere Website oder veraltete Software. Der klassische Virenscanner allein ist hier zu wenig.

    Was heute zum Basis-Schutz gehört

    Die Kassenärztliche Bundesvereinigung beschreibt den Basis-Schutz als Zusammenspiel aus Technik, Organisation und sensibilisierten Mitarbeitenden. Zu den Mindestmaßnahmen zählen Firewall am Netzübergang, aktueller Virenschutz, zeitnahe Updates, regelmäßige Backups, sichere Passwörter sowie klare Zugriffsrechte. Wichtig ist außerdem die Schulung des Teams, damit typische Einfallstore wie Phishing schneller erkannt werden. Die KBV stellt dafür Übersicht, Beispielmaßnahmen und eine Schritt-für-Schritt-Checkliste bereit. [Quelle]

    Ein praktischer Tipp der KBV: Erfassen Sie Ihre IT-Komponenten geordnet und visualisieren Sie Ihr Netz in einem einfachen Netzplan. Das schafft Überblick, macht Abhängigkeiten sichtbar und hilft, Maßnahmen sinnvoll zu priorisieren.

    Neue Vorgaben der IT-Sicherheitsrichtlinie

    Die IT-Sicherheitsrichtlinie der KBV wurde 2025 überarbeitet. Neu ist unter anderem die verbindliche Sensibilisierung und regelmäßige Schulung des Praxispersonals. Auch der Umgang mit externen Dienstleistern wird konkretisiert. Datensicherungen benötigen eine klar benannte Verantwortlichkeit und es soll regelmäßig geprüft werden, ob Backups tatsächlich wiederherstellbar sind. Updates müssen zeitnah eingespielt werden. Systeme ohne Support sind abzulösen oder strikt vom restlichen Netz zu trennen. Die neuen Anforderungen sind spätestens ab 1. Oktober 2025 umzusetzen. [Quelle]

    Ein Beispiel für die Relevanz von Updates: Der reguläre Support für Windows 10 endet am 14. Oktober 2025. Danach gibt es keine Sicherheitsupdates mehr, weshalb ein Weiterbetrieb ohne zusätzliche Maßnahmen ein hohes Risiko darstellt.

    So gehen Praxen strukturiert vor

    Die KBV empfiehlt, den Einstieg über eine kurze Standortbestimmung zu wählen und danach systematisch umzusetzen. Nutzen Sie dazu die Checkliste im Serviceheft IT-Sicherheit. Die Schritte im Kern: Praxistyp festlegen, alle IT-Komponenten listen, Team einbinden, konkrete Maßnahmen bestimmen, optional einen zertifizierten IT-Dienstleister hinzuziehen, dann konsequent starten.

    Konkrete Hebel, die sofort wirken

    • Firewall prüfen und restriktiv konfigurieren: Ein- und ausgehende Verbindungen sollten nur so zugelassen werden, wie es fachlich nötig ist. Segmentieren Sie bei Bedarf besonders schützenswerte Systeme in eigene Netzbereiche.
    • Passwörter vereinheitlichen, stärken und per Multifaktor absichern: Ein lokaler Passwortmanager mit verschlüsselter Datenbank erleichtert die Einhaltung.
    • Virenschutz aktuell halten und E-Mail-Anhänge standardmäßig prüfen lassen
    • Patch-Routine etablieren: Updates zeitnah, EOL-Systeme ersetzen oder isolieren
    • Backup-Konzept mit Verantwortlichen, Turnus und regelmäßigen Restore-Tests definieren
    • Team schulen! Phishing-Erkennung, Umgang mit Spam und sicherer Dateiaustausch gehören in jede Praxisregelung

    Warum klassischer Virenschutz nicht mehr reicht

    Signaturbasierte Scanner erkennen primär bekannte Muster. Moderne Angriffe nutzen unbekannte Schwachstellen, verhalten sich unauffällig und tarnen sich als legitime Prozesse. Hier punkten Lösungen, die Prozesse in Echtzeit überwachen und verdächtiges Verhalten automatisch stoppen.

    CGM ENDPOINT 360° kombiniert klassischen Virenschutz mit Endpoint Detection and Response. Anwendungen und Prozesse auf PCs und Servern werden laufend beobachtet, Risiken werden per Verhaltensanalyse erkannt und blockiert. Optionales Patch-Management unterstützt dabei, Schwachstellen in Betriebssystemen und Drittsoftware zentral zu schließen. Das reduziert Angriffsflächen und zahlt direkt auf die in der Richtlinie geforderten Maßnahmen ein.

    Doppelt abgesichert im Praxisnetz

    In der Praxis bewährt sich die Kombination aus Netzwerkschutz und Endpoint-Schutz. Eine professionell konfigurierte Firewall am Netzübergang und eine EDR-gestützte Endpoint-Absicherung bilden zusammen eine belastbare Verteidigungslinie. So entsprechen Sie den Mindestanforderungen und erhöhen zugleich die Resilienz gegenüber neuen Angriffsmustern.

    Fazit

    IT-Sicherheit ist kein einmaliges Projekt, sondern Routinearbeit. Wer die KBV-Checklisten nutzt, Verantwortlichkeiten klärt und Technik sowie Team fortlaufend mitnimmt, senkt Risiken spürbar. Mit modernen Endpunktschutzlösungen und klaren Prozessen bleibt Ihre Praxis handlungsfähig und Patientendaten bleiben geschützt.

  • CGM TURBOMED für Frauenärzte: Das Facharztmodul Gynäkologie im Überblick

    CGM TURBOMED für Frauenärzte: Das Facharztmodul Gynäkologie im Überblick

    In der gynäkologischen Praxis zählt jeder Handgriff – ob bei Vorsorgeuntersuchungen, Schwangerschaftsbetreuung oder Befunddokumentation. Damit Sie sich voll auf Ihre Patientinnen konzentrieren können, bietet CGM TURBOMED die passende digitale Unterstützung. Besonders das Facharztmodul Gynäkologie wurde speziell für den Praxisalltag von Frauenärztinnen und Frauenärzten entwickelt.

    Alle Fachbereiche im Blick dank klarer Struktur

    Das Modul fasst die zentralen Aufgabenbereiche einer gynäkologischen Praxis übersichtlich zusammen:

    • Krebsvorsorge

    • Mutterschaftsvorsorge

    • Allgemeine Anamnese

    • Befundung

    Über die intuitiven Menüs finden Sie schnell die passende Maske – ohne langes Suchen. Das spart Zeit und sorgt für reibungslose Abläufe im Praxisalltag.

    Ultraschall leicht dokumentiert

    Für die Ultraschalluntersuchungen stehen spezielle Dokumentationsmasken bereit. Vorgegebene Normbefunde beschleunigen die Eingabe und sichern eine einheitliche Dokumentation. Zudem können Sonografiebilder direkt mit dem Befund verknüpft werden – für mehr Nachvollziehbarkeit und weniger Papier.

    Komfortable Mutterschaftsvorsorge

    Mit dem elektronischen Mutterpass und den speziellen Ultraschallmasken für die Mutterschutzvorsorge behalten Sie alle relevanten Daten im Blick. Der Wechsel zwischen Dokumentation, Terminvergabe und Abrechnung gelingt nahtlos ohne Systembruch.

    Schnelle IGeL-Abrechnung inklusive

    Die integrierte Komplexsteuerung erleichtert die Abrechnung individueller Gesundheitsleistungen (IGeL). Rechnungen lassen sich direkt aus dem Befund heraus erstellen: komfortabel, korrekt und ohne zusätzlichen Aufwand.

    Zytologie und Qualitätssicherung im Griff

    Falls Sie die Zytologie in der Praxis selbst durchführen, profitieren Sie von der integrierten Zyto-Jahresstatistik. Diese wird automatisch erzeugt und kann am Jahresende direkt für die KV-Qualitätssicherung genutzt werden – ein echter Zeitgewinn.

    Ihr Vorteil: Spezialisierte Software für spezialisierte Medizin

    Mit dem Facharztmodul Gynäkologie nutzen Sie alle Vorteile von CGM TURBOMED – kombiniert mit praxisnahen Erweiterungen, die speziell auf Ihr Fachgebiet zugeschnitten sind:

    • Effiziente Arbeitsabläufe durch vorkonfigurierte Masken und Normbefunde

    • Reibungslose Dokumentation und Abrechnung

    • Geringerer Verwaltungsaufwand, mehr Zeit für Ihre Patientinnen

    Fazit

    Wer in der Frauenheilkunde arbeitet, braucht eine Software, die die Komplexität des Fachs versteht. Mit CGM TURBOMED und dem Facharztmodul Gynäkologie gelingt genau das: strukturierte Prozesse, einfache Dokumentation und mehr Sicherheit in der täglichen Arbeit.

    Möchten Sie mehr über den Einsatz von TURBOMED in Ihrer gynäkologischen Praxis erfahren? Dann buchen Sie jetzt einen unverbindlichen Beratungstermin.

  • KfW-Förderung für Arztpraxen: Digitalisierung jetzt gezielt finanzieren

    KfW-Förderung für Arztpraxen: Digitalisierung jetzt gezielt finanzieren

    Die Digitalisierung im Gesundheitswesen schreitet voran und viele Praxen möchten die Chancen neuer Technologien endlich besser nutzen. Doch der Weg dahin ist oft teuer: Software, Schulungen, Hardware und sichere IT-Strukturen kosten Geld. Genau hier setzt die KfW-Förderung für Arztpraxen an. Mit dem neuen ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit unterstützt die KfW Investitionen in moderne Technologien, KI-Anwendungen und sichere digitale Prozesse: auch für freiberuflich tätige Heilberufe wie Ärzt:innen, Psychotherapeut:innen oder Physiotherapeut:innen.

    Warum sich digitale Investitionen jetzt lohnen

    Digitale Lösungen erleichtern nicht nur den Praxisalltag, sondern sparen nachweislich Zeit und Kosten. Ein automatischer Telefonassistent entlastet das Team bei Routineanrufen, digitale Anamneseformulare verringern den Papieraufwand und KI-gestützte Dokumentationshilfen helfen, medizinische Informationen schneller zu erfassen.
    All diese Anwendungen tragen dazu bei, die Effizienz und Qualität der Patientenversorgung zu verbessern. Gleichzeitig steigen die gesetzlichen Anforderungen an Datenschutz, IT-Sicherheit und digitale Kommunikation. Wer hier frühzeitig investiert, sichert sich einen klaren Vorteil.

    Was wird durch die KfW gefördert?

    Der ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit (Programm-Nr. 511/512) richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler:innen mit Sitz in Deutschland. Dazu zählen auch Einzelpraxen, Berufsausübungsgemeinschaften und Therapieeinrichtungen.

    Gefördert werden alle Investitionen, die die digitale Leistungsfähigkeit verbessern, insbesondere:

    • IT- und Cloud-Infrastrukturen
    • Maßnahmen zur IT-Sicherheit und zum Datenschutz
    • Software zur Prozessoptimierung oder Patientenkommunikation
    • KI-Anwendungen und Automatisierungslösungen
    • Schulungen zur Einführung neuer Systeme

    Damit sind auch viele moderne Praxislösungen wie CGM one und dessen dazugehörige KI-Assistenten förderfähig wie etwa der TelefonAssistent, der DokuAssistent, AmbulApps für die digitale Aufnahme oder CLICKDOC zur Online-Terminbuchung.

    Wie hoch ist die Förderung?

    Die KfW gewährt über das Programm zinsgünstige Kredite mit zusätzlichem Zuschuss.

    Je nach Digitalisierungsgrad der Investition beträgt der Tilgungszuschuss 3 % (LevelUp) oder 5 % (HighEnd) des ausgezahlten Kreditbetrags. Der maximale Zuschuss liegt bei 200.000 Euro.
    Das heißt: Je stärker die Maßnahme die digitale Transformation der Praxis vorantreibt, desto höher fällt der Zuschuss aus.

    Wer kann den Kredit beantragen?

    Antragsberechtigt sind:

    • Arztpraxen, MVZs und Therapiezentren
    • Heil- und Gesundheitsberufe wie Physiotherapien, Ergotherapien, Logopädien oder Psychotherapien
    • Freiberuflich tätige Ärzt:innen und Zahnärzt:innen
    • Praxisgemeinschaften oder Zusammenschlüsse

    Voraussetzung ist, dass sich die Praxis in Deutschland befindet oder dort eine Betriebsstätte hat. Auch Neugründungen können den Förderkredit beantragen, sofern ein tragfähiges Konzept vorliegt.

    Wie läuft die Antragstellung ab?

    Der Antrag wird nicht direkt bei der KfW, sondern über die eigene Hausbank oder Finanzierungspartner gestellt. Wichtig: Die Beantragung muss vor Beginn des Vorhabens erfolgen.
    Für das Programm LevelUp (Stufe 1) ist zusätzlich ein Digitalisierungscheck erforderlich, der die geplanten Maßnahmen bewertet. Viele Banken unterstützen bei der Vorbereitung der Unterlagen oder vermitteln entsprechende Partner.

    Praxisbeispiel: So kann die Förderung aussehen

    • Eine Hausarztpraxis möchte ihr Telefonmanagement und die Dokumentation modernisieren. Geplant sind:
    • Einführung des CGM one TelefonAssistenten zur automatischen Anrufannahme,
    • Nutzung des DokuAssistenten zur KI-gestützten Dokumentation,
    • Umstieg auf CLICKDOC für Online-Termine,
    • Schulungen für das Praxisteam.

    Diese Maßnahmen erhöhen die digitale Reife der Praxis deutlich. Sie sind daher förderfähig im Rahmen des ERP-Digitalisierungskredits.
    Die Finanzierung erfolgt über die Hausbank, die KfW beteiligt sich mit einem günstigen Zinssatz und Zuschuss. So lassen sich moderne digitale Tools gezielt und planbar finanzieren.

    Fazit: Jetzt ist der richtige Zeitpunkt

    Digitale Assistenten, automatisierte Workflows und sichere IT-Strukturen sind keine Zukunftsmusik mehr. Sie sind längst praxistauglich und wirtschaftlich sinnvoll. Die KfW-Förderung macht es möglich, den nächsten Schritt zu gehen, ohne das Budget zu sprengen. Wer seine Praxis modernisieren will, sollte sich jetzt informieren und die Fördermöglichkeiten prüfen bevor andere den Vorsprung ausbauen.

  • Wichtige TI-Fristen für Apotheken

    Wichtige TI-Fristen für Apotheken

    Das TI-Setup in der Apotheke hat ein Ablaufdatum, und gleich mehrere Uhren ticken.

    Die Telematikinfrastruktur (TI) ist längst fester Bestandteil des Apothekenalltags, vor allem durch das E-Rezept. Doch viele Apotheken übersehen, dass zentrale TI-Komponenten technische Laufzeiten haben. Wer diese Fristen verpasst, riskiert Ausfälle im laufenden Betrieb.

    In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Teile Ihres TI-Setups ablaufen, welche Fristen jetzt relevant sind und wie Sie sich rechtzeitig absichern.

    Karten und Module: 5 Jahre Laufzeit

    SMC-B (Betriebskarte der Apotheke) und eHBA (Apothekerausweis) sind jeweils 5 Jahre gültig. Nach Ablauf ist kein Zugriff mehr auf die TI möglich, und damit auch kein E-Rezept-Abruf.

    Das gSMC-KT-Modul im Kartenterminal ist ebenfalls zeitlich begrenzt. Es authentifiziert das Gerät gegenüber der TI und muss nach 5 Jahren ersetzt werden.

    Tipp: Beantragen Sie Folge-SMC-B und eHBA spätestens 3 Monate vor Ablauf, damit keine Lücke entsteht.

    Kartenterminals: begrenzte Steckzyklen

    Auch Kartenterminals unterliegen einem natürlichen Verschleiß. Je nach Modell liegt die Lebensdauer bei etwa 200.000 Steckungen. Das entspricht rund fünf bis sechs Jahren intensiver Nutzung.

    Wird diese Grenze erreicht, steigt das Risiko für Lesefehler oder Totalausfälle – oft ohne Vorwarnung.

    Tipp: Prüfen Sie regelmäßig die Steckhistorie und tauschen Sie stark genutzte Terminals rechtzeitig aus.

    Konnektoren: Zertifikate laufen Ende 2025 ab

    Besonders wichtig ist der Blick auf die Konnektoren. Viele Apotheken verwenden noch sogenannte G3-Konnektoren. Deren Zertifikate laufen am 31. Dezember 2025 ab. Danach ist keine sichere Verbindung zur TI mehr möglich.

    Da die von den Herstellern angekündigte Übersicht betroffener Geräte, zum Beispiel von CGM, noch aussteht, empfiehlt sich ein proaktives Vorgehen:

    • Prüfen Sie, welches Modell Sie einsetzen.
    • Planen Sie frühzeitig die Umstellung auf eine Nachfolgelösung oder ein TI-Gateway.

    Warum das wichtig ist

    Ein abgelaufenes Zertifikat oder eine defekte Komponente kann gravierende Folgen haben:

    • E-Rezepte können nicht mehr abgerufen oder beliefert werden.
    • Die TI-Verbindung wird unterbrochen.
    • Im schlimmsten Fall steht der Betrieb still.

    Mit einem frühzeitigen Check behalten Sie den Überblick und sichern Ihre digitale Infrastruktur langfristig.

    Unser Service für Apotheken

    Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen:

    • Ablaufdaten von SMC-B, eHBA und gSMC-KT
    • Steckzyklen und Gerätestatus Ihrer Terminals
    • Generation und Zertifikatsstatus Ihres Konnektors

    Sie erhalten eine übersichtliche Auswertung und klare Handlungsempfehlungen, damit Ihr Apothekenbetrieb ohne Unterbrechung TI-fähig bleibt.

    Fazit

    Das TI-Setup ist kein statisches System, sondern ein Zusammenspiel mehrerer Bausteine mit begrenzter Lebensdauer. Wer die Fristen kennt, behält die Kontrolle und kann gelassen in Richtung 2026 blicken.

  • TI-Anbindung für Hebammen

    TI-Anbindung für Hebammen

    Alles, was Sie jetzt wissen müssen

    „Zwischen Hausbesuchen, Rufbereitschaft und Dokumentation bleibt wenig Luft für Extra-Bürokratie.“

    Das hören wir oft von Hebammen. Genau hier setzt die Telematikinfrastruktur (TI) an: Sie schafft sichere, digitale Wege, die Abläufe verschlanken und die Zusammenarbeit mit Ärzt:innen, Kliniken und Krankenkassen vereinfachen.

    In diesem Beitrag beantworten wir die wichtigsten Fragen zur TI-Einführung für Hebammen: verständlich, alltagsnah und praxisorientiert.

    Inhalt

    Was ist die TI überhaupt?

    Die Telematikinfrastruktur ist das sichere digitale Netzwerk des deutschen Gesundheitswesens. Über definierte Anwendungen (z. B. KIM – Kommunikation im Medizinwesen, ePA – elektronische Patientenakte, perspektivisch TI-Messenger) tauschen Leistungserbringer medizinische Informationen verschlüsselt und rechtskonform aus.

    Das Ziel: schneller, weniger Papier, weniger Medienbrüche.

    Warum betrifft die TI auch Hebammen?

    Hebammen sind zentral in der Versorgung rund um Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett. Mit der TI können Sie Befunde sicher erhalten, Anfragen digital klären und Abrechnungen effizienter einreichen ohne Fax und Postwege. Für Hebammen sind u. a. KIM (sicherer E-Mail-Dienst innerhalb der TI) und Leserechte in der ePA mit Einwilligung der Mutter besonders relevant.

    Ab wann ist die Anbindung verpflichtend?

    Nach geltender Rechtslage sieht § 360 Abs. 8 SGB V den verpflichtenden Anschluss der Heilmittelerbringer (dazu zählen u. a. Physio-, Ergo-, Logo-Praxen – häufig in den gleichen Zeitplänen genannt wie Hebammen) zum 01.01.2026 vor.

    Brancheninformationen und Verbandsmeldungen bestätigen diese Zielmarke: zugleich wird politisch über eine spätere Frist diskutiert (zuletzt stand eine Verschiebung auf den 01.10.2027 im Raum).

    Unsere Empfehlung: vorbereiten, als gelte 2026, damit Sie nicht unter Zeitdruck geraten.

    Was bringt die TI im Hebammen-Alltag?

    Auch wenn „TI“ technisch klingt, spürbar ist sie im Ablauf. Typische Vorteile:
    • Weniger Papier & Wege: Dokumente digital senden/empfangen statt faxen oder per Post.
    • Sichere Kommunikation: KIM stellt einen geschützten Kanal zwischen berechtigten Partnern bereit.
    • Besser vernetzt: Schnellere Rückfragen mit Ärzt:innen/Kliniken, perspektivisch auch per TI-Messenger (TIM).
    • ePA nutzen: Mit Einwilligung der Mutter Befunde/Pläne einsehen – ohne endloses Zettel-Scannen.

    Diese Routineaufgaben werden mit TI leichter

    So verändert die TI konkrete To-dos:

    • Arztbrief sicher anfordern/übermitteln (z. B. Rücksprache mit Gynäkologie/Pädiatrie) ⇨ KIM statt Fax/Brief
    • Rückfragen „zwischendurch“ klären (Medikationshinweise, Terminabstimmungen mit Klinik) ⇨ perspektivisch TI-Messenger statt Telefon-Pingpong.
    • Abrechnungsunterlagen digital einreichen ⇨ schneller, nachvollziehbar, ohne Papierstapel
    • Befunde/Impfstatus/Pläne einsehen (mit Einwilligung): ePA-Leserechte unterstützen Beratung & Verlaufskontrolle
    • Geburts- & Wochenbett-Dokumentation strukturiert ablegen ⇨ weniger Medienbrüche zwischen Praxissoftware, Klinik und Ärzteschaft (KIM/ePA)
    • Termin- und Kursorganisation ⇨ digitale Wege reduzieren Rückfragen (in Kombination mit Ihrer Praxissoftware)
    • Hausbesuch unterwegs ⇨ mobile Nutzung der TI-Dienste (TIM perspektivisch auf Smartphone/Tablet)

    Welche Voraussetzungen brauche ich als Hebamme?

    Für den Anschluss benötigen Sie je nach Setting (freiberuflich, Praxis, Geburtshaus):

    • eHBA (elektronischer Heilberufsausweis) zur sicheren Identifikation und qualifizierten Signatur
    • SMC-B (Institutionskarte) – für Praxen/Geburtshäuser
    • TI-Zugang (heute meist via Konnektor/VPN; bei TI 2.0 zunehmend als gemanagter/Cloud-Zugang)
    • Kartenlesegerät und TI-fähige Hebammensoftware
    • KIM-Dienst (empfohlen)

    Die gematik stellt dazu eine Checkliste speziell für Hebammen bereit; eHBA/SMC-B erhalten Sie zentral über das eGBR.

    Was kostet die Anbindung?

    Kosten hängen von Anbieter, Ausstattung und Servicegrad ab (z. B. Karten, KIM, Zugangsdienst, Einrichtung, ggf. Managed-TI).

    Ein Teil wird über Refinanzierungen/Förderpauschalen getragen; Details variieren und können sich ändern.

    Planen Sie einen moderaten Eigenanteil, insbesondere, wenn Sie Managed-/Cloud-Lösungen und Schulungen wünschen. (Wir besprechen das transparent im Erstgespräch und berücksichtigen aktuelle Pauschalen.)

    Wie läuft die Anbindung ab?

    In der Regel so:

    1. Beratung & Bedarfserhebung – individuell für Ihr Setting angepasst
    2. Bestellung der Komponenten (z. B. eHBA, Kartenterminal, VPN-Zugang)
    3. Installation & Einrichtung vor Ort oder remote
    4. Schulung im Umgang mit den neuen Abläufen
    5. Test & Freischaltung der TI-Funktionen

    Wir empfehlen, den Prozess nicht zu unterschätzen – insbesondere der eHBA kann mehrere Wochen Bearbeitungszeit benötigen.

    Welche Stolperfallen gibt es bei der TI-Anbindung?

    • Zu spät anfangen: Karten, Verträge und Schulungen brauchen Vorlauf: gerade vor Stichtagen wird es eng.
    • Technik ohne Blick nach vorn: Achten Sie auf Krypto-Umstellung & TI-Roadmap (TIM/ePA), um doppelte Investitionen zu vermeiden.
    • Nur Technik, keine Menschen: Planen Sie klare Zuständigkeiten, kleine Leitfäden und Kurzschulungen.
    • Alles allein stemmen: Nutzen Sie erfahrene Partner, die TI im Alltag mit Ihnen denken (Mobilität, Wochenbett, Kursbetrieb).

    Fazit: Digital, sicher und mehr Zeit für die Familien

    Die TI ist kein zusätzlicher Papierberg, sondern ein Werkzeug, das Hebammen spürbar entlasten kann, vorausgesetzt, Sie richten es passgenau auf Ihren Alltag aus. Wer jetzt strukturiert vorbereitet, startet ruhig in die neue Phase der Versorgung.

    Weiterführende Infos & Unterstützung

    Sie möchten tiefer einsteigen? In unseren kostenfreien Online-Terminen erklären wir die TI-Anbindung speziell für Heilmittelerbringer – mit Fokus auf Hebammen und Zeit für Ihre Fragen.

    Schauen Sie in unseren Veranstaltungskalender und wählen Sie Ihren Wunschtermin.

    Oder Sie möchten direkt sprechen? Kontaktieren Sie uns. Wir schauen auf Ihr Setting (freiberuflich, Praxis, Geburtshaus) und priorisieren gemeinsam die nächsten Schritte.

  • Elektronische Ersatzbescheinigung & Online Check‐in – was Ihre Praxis wissen muss

    Elektronische Ersatzbescheinigung & Online Check‐in – was Ihre Praxis wissen muss

    In der Digitalisierung des Gesundheitswesens gibt es zwei relativ neue Verfahren, die Kosten- und Verwaltungsprozesse in der Praxis vereinfachen sollen – und gleichzeitig den Service für Patient:innen erhöhen: die elektronische Ersatzbescheinigung (eEB) für gesetzlich Versicherte und der Online Check-in für privat Versicherte. In diesem Beitrag erfahren Sie, was diese Neuerungen bedeuten, worauf Sie als Praxis achten müssen – und wie Sie sie praktisch umsetzen können.

    Für wen?
    Zweck
    Elektronische Ersatzbescheinigung (eEB)
    Gesetzlich Versicherte (GKV), wenn die Gesundheitskarte nicht vorgezeigt werden kann oder nicht lesbar ist.
    Ersatznachweis der Versicherungsdaten (z. B. Krankenversichertennummer, Versicherungsstatus) auf elektronischem Weg über KIM in die Praxis.
    Online Check-in (OCI)
    Privat Versicherte (PKV), da diese keine eGK besitzen.
    Einmalige Übermittlung der Krankenversicherten-Nummer und weiterer Basisdaten an die Praxis – nötig z. B. für E-Rezepte und zur Befüllung der elektronischen Patientenakte.

    Warum wurden diese Verfahren eingeführt?

    Wie funktioniert das praktisch?

    1. Teilnahme an KIM

    Die Praxis muss über einen KIM-Postfachanschluss verfügen und in der Lage sein, KIM-Nachrichten zu empfangen.

    2. Praxissoftware / PVS-Kompatibilität

    Die Praxisverwaltungssoftware muss die Funktion haben, die über KIM eingehenden Daten aus eEB oder Online Check-in einzulesen und zu verarbeiten. Falls das nicht der Fall ist, müssen Sie mit Ihrem Softwareanbieter klären, wann diese Funktion bereitsteht.

    3. QR-Code für Praxis / Einrichtung

    Die Praxis generiert eine individuelle QR-Code auf Basis der eigenen KIM-Adresse. Diesen QR-Code stellt man sichtbar in der Praxis (z. B. am Tresen) oder online auf der Praxis‐Website zur Verfügung. Patient:innen scannen ihn mit der App ihrer Krankenkasse bzw. PKV. 

    >>> QR-Code oder PDF erzeugen <<<

    4. Kommunikation & Information

    Informieren Sie Ihre Patient:innen darüber, dass diese Verfahren existieren, wie sie funktionieren und wann sie eingesetzt werden können. Auch das Personal in der Praxis sollte wissen, wie damit umgegangen wird (z.B. was zu tun ist, wenn ein QR-Code gescannt wurde und eine KIM-Nachricht eingegangen ist).

    Ablauf für Patienten

    1

    Patient öffnet die App ihrer GKV oder PKV, sofern das Verfahren unterstützt wird.

    2

    Die Person scannt vor Ort (oder ggf. im Voraus) den QR-Code der Praxis.

    3

    Zustimmung zur Datenübermittlung: Name, Geburtsdatum, Krankenversichertennummer etc. werden der Praxis über eine KIM-Nachricht übermittelt.

    4

    Praxis erhält die Nachricht, prüft sie kurz und übernimmt die Daten ins System.

    Wichtige Hinweise & Grenzen

    Wichtige Hinweise & Grenzen

    Die elektronische Ersatzbescheinigung und der Online Check-in sind sinnvolle digitale Ergänzungen, die Versicherten und Praxen viele Vorteile bringen – wenn Praxis und Technik gut vorbereitet sind. Für gesetzlich Versicherte bedeutet eEB Sicherheit, wenn die Gesundheitskarte nicht greift; für Privatversicherte bringt der Online Check-in Zugang zu digitalen Anwendungen, die ohne KVNR nicht möglich sind.

    Wenn Sie als Praxisbetreiber:in oder Leitung eines MVZ oder Einrichtung Unterstützung brauchen (technische Anbindung, Kommunikation mit Software-Hersteller, Patienteninformation), helfen wir Ihnen gern weiter.