Muster 16 wird digital: Was die eVerordnung Hilfsmittel (eHiMi) für Ihre Praxis bedeutet

Eine Patientin braucht Kompressionsstrümpfe, wieder einmal. Das Formular Muster 16 wird ausgefüllt, ausgedruckt, unterschrieben, der Patientin mitgegeben oder ans Sanitätshaus gefaxt. Zwei Wochen später ruft das Sanitätshaus an, weil eine Angabe fehlt oder das Fax nicht ganz lesbar war. Diese Runde kennt fast jede Praxis, die regelmäßig Hilfsmittel verordnet.

Mit der eVerordnung Hilfsmittel, kurz eHiMi, wird genau dieser Weg jetzt digital.

Was steckt hinter der eVerordnung Hilfsmittel?

Die eHiMi ist ein gemeinsames Projekt von sieben gesetzlichen Krankenkassen unter dem Dach der eGesundheit Deutschland, umgesetzt in Verbindung mit der CGM-Praxissoftware. Statt des Papierrezepts Muster 16 entsteht die Verordnung direkt digital und wird über die Telematikinfrastruktur an die zuständige Krankenkasse und den Hilfsmittelanbieter übermittelt.

Was ändert sich konkret in der Praxis?

Die Verordnung wird direkt in der CGM-Praxissoftware erstellt, auch in TURBOMED. Die Patientin oder der Patient erhält sie anschließend in der App der Krankenkasse und sieht dort, ob die Verordnung eingegangen und bewilligt ist. Sanitätshäuser und Orthopädietechniker greifen digital auf die Verordnung zu, ganz ohne Fax oder Papierweg.

Für die Praxis heißt das vor allem: weniger Rückfragen. Plausibilitätsprüfungen in der Software weisen schon beim Ausstellen auf fehlende oder unstimmige Angaben hin, statt dass der Fehler erst beim Hilfsmittelanbieter auffällt. Unleserliche oder unvollständige Papierrezepte entfallen ebenfalls.

Welche Hilfsmittel sind schon digital verordnungsfähig?

Die Liste wächst schrittweise. Bereits jetzt lassen sich unter anderem folgende Hilfsmittelgruppen elektronisch verordnen:

  • Einlagen
  • Bandagen
  • Orthesen und Schienen
  • Orthopädische Schuhe
  • Gehhilfen
  • Kompressionshilfsmittel
  • Bade- und Duschhilfen
  • Toilettenhilfen
  • Lagerungs- und Sitzhilfen
  • Kranken- und Behindertenfahrzeuge

Muss ich jetzt sofort umstellen?

Nein. Der bisherige Weg über das Papierrezept Muster 16 bleibt parallel bestehen. Die eHiMi ist ein zusätzlicher, digitaler Weg, kein Zwang. Praxen mit CGM-Praxissoftware gehören zu den ersten in Deutschland, die technisch dafür ausgestattet werden, das Tempo der Umstellung bestimmt aber jede Praxis selbst.

Häufige Fragen

Brauche ich zusätzliche Hardware?

Nein, die eHiMi läuft über Ihre bestehende CGM-Praxissoftware und die vorhandene TI-Anbindung.

Was passiert mit bereits ausgestellten Muster-16-Rezepten?

Diese bleiben gültig. Die Umstellung betrifft nur neu ausgestellte Verordnungen.

Sehen Patientinnen und Patienten den Bearbeitungsstand?

Ja, Status-Informationen zu Eingang und Bewilligung sind in der Kassen-App einsehbar.

Wie LCE Sie dabei unterstützt

Als CGM-Partner begleitet LCE Medical IT Sie bei der technischen Einrichtung der eVerordnung Hilfsmittel in TURBOMED und zeigt Ihrem Team, wo im gewohnten Arbeitsablauf die neue Funktion zu finden ist. Damit die Umstellung ohne Reibungsverluste im Praxisalltag gelingt.

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