Praxis-IT & Telematik im Gesundheitswesen | LCE Medical IT

Autor: Diana Walther

  • Praxisnachfolge? Das gilt es zu beachten!

    Praxisnachfolge? Das gilt es zu beachten!

    Warum Praxissoftware, Telematikinfrastruktur und IT-Strukturen über Erfolg oder Chaos entscheiden

    Eine Praxisnachfolge ist kein formaler Akt, sondern ein tiefgreifender Einschnitt in einen laufenden Betrieb. Was auf dem Papier wie eine Übergabe wirkt, ist in der Realität ein Neustart unter laufendem Betrieb. Patienten kommen weiter. Abrechnung muss funktionieren. Das Team erwartet Stabilität.

    Genau an dieser Stelle entscheidet sich, ob eine Nachfolge ruhig verläuft oder ob sie zu einer Dauerbaustelle wird. Und diese Entscheidung fällt heute weniger in Verträgen als in der Technik.

    Inhalt

    Die stille Verschiebung der Verantwortung

    Noch vor einigen Jahren ließ sich eine Praxis im Kern analog übergeben. Heute ist sie ein digitales System. Praxissoftware, Telematikinfrastruktur, Server, Sicherheitskonzepte und vernetzte Dienste tragen den Alltag.

    Für abgebende Ärzte bedeutet das: Verantwortung endet nicht automatisch mit dem Schlüssel. Dokumentation, Datenschutz und Datenverfügbarkeit bleiben rechtlich relevant.

    Für übernehmende Ärzte bedeutet es: Die Praxis muss ab dem ersten Tag nicht nur medizinisch, sondern auch technisch tragfähig sein. Jede Schwäche zeigt sich sofort, im Wartezimmer, im Team, in der Abrechnung.

    Praxissoftware ist kein Programm, sondern ein gewachsener Organismus

    Am Beispiel von TURBOMED wird deutlich, warum Praxissoftware bei Nachfolgen oft unterschätzt wird. Die Software wurde über Jahre an Arbeitsweisen angepasst, erweitert, umgangen, optimiert. Vieles davon ist nicht dokumentiert, sondern Teil der täglichen Routine.

    Für den bisherigen Inhaber ist das System vertraut. Für den Nachfolger wirkt es oft unübersichtlich. Genau hier entstehen Spannungen: Erwartungen treffen auf Realität.

    Eine gute Nachfolge beginnt daher nicht mit der Frage, ob TURBOMED weiter genutzt wird, sondern wie es tatsächlich genutzt wird. Welche Abläufe sind darin abgebildet. Welche Module sind kritisch für den Alltag. Wo hängt die Praxis funktional an dieser Software.

    Wer diese Zusammenhänge früh versteht, kann entscheiden, was unverändert bleiben sollte und wo Veränderungen sinnvoll sind. Wer sie ignoriert, wird sie im laufenden Betrieb schmerzhaft kennenlernen.

    Daten sind kein Besitz, sondern Verpflichtung

    Patientendaten wirken im Nachfolgeprozess oft wie eine Selbstverständlichkeit. Sie sind da, sie bleiben da. In Wahrheit sind sie einer der sensibelsten Punkte.

    Der abgebende Arzt bleibt für seine Dokumentation verantwortlich. Der übernehmende Arzt trägt Verantwortung für alles, was ab dem Übergabestichtag entsteht. Diese Trennung ist rechtlich klar, technisch aber anspruchsvoll.

    Eine sauber geregelte Datenkontinuität schützt beide Seiten. Unklare Zuständigkeiten führen zu Konflikten, besonders dann, wenn Rückfragen, Prüfungen oder juristische Auseinandersetzungen entstehen. Je früher hier Klarheit herrscht, desto ruhiger verläuft der Übergang.

    Telematikinfrastruktur: Unsichtbar, aber gnadenlos

    Die Telematikinfrastruktur läuft im Hintergrund. Solange sie funktioniert, nimmt sie kaum jemand wahr. Genau deshalb wird sie bei Nachfolgen häufig zu spät betrachtet.

    eHBA, SMC-B, KIM, Konnektor: Diese Komponenten sind nicht einfach technische Geräte, sondern personenbezogene Identitäten. Ein Inhaberwechsel berührt sie direkt. Übergangsfristen, Neubeantragungen und Anpassungen sind unvermeidlich.

    Wer hier nicht rechtzeitig plant, riskiert Einschränkungen bei Anwendungen, die heute zum Alltag gehören. E-Rezept, eAU oder digitale Kommunikation lassen sich nicht improvisieren. Die TI verzeiht keine Abkürzungen.

    IT-Infrastruktur entscheidet über Alltagstauglichkeit

    Server, Netzwerk und Arbeitsplätze sind selten glamourös. Sie sind einfach da. Oder eben nicht.

    In vielen Praxen funktioniert die IT gerade so gut, dass der Betrieb läuft. Eine Nachfolge verändert Belastung, Nutzerverhalten und Anforderungen. Schwächen, die vorher kompensiert wurden, treten plötzlich offen zutage.

    Eine stabile Infrastruktur ist keine Frage von Luxus, sondern von Arbeitsfähigkeit. Sie entscheidet darüber, ob Abläufe flüssig sind oder permanent stocken. Wer hier früh investiert oder zumindest ehrlich bewertet, erspart sich hektische Notlösungen nach der Übergabe.

    Datenschutz ist kein Zusatzthema

    Der Inhaberwechsel ist datenschutzrechtlich ein Einschnitt. Zugriffsrechte, Verantwortlichkeiten und Verträge ändern sich. Diese Themen wirken trocken, sind aber elementar.

    Datenschutz wird oft erst dann relevant, wenn etwas schiefgeht. Genau deshalb gehört er nicht ans Ende der Planung, sondern an den Anfang. Eine sauber dokumentierte Übergabe schützt nicht nur rechtlich, sondern schafft auch Vertrauen auf beiden Seiten.

    Der Faktor Mensch wird häufig unterschätzt

    Technik lässt sich planen. Menschen nicht.

    Teams haben Routinen, Gewohnheiten und Erwartungen. Ein neuer Inhaber bringt andere Schwerpunkte, andere Arbeitsweisen, manchmal auch andere technische Vorstellungen. Wenn alles gleichzeitig verändert wird, entsteht Widerstand und Überforderung.

    Eine gute Nachfolge respektiert Bestehendes und entwickelt es schrittweise weiter. Schulung, Kommunikation und Zeit sind keine Nebensachen, sondern Erfolgsfaktoren.

    Warum Nachfolgen selten an einem einzelnen Fehler scheitern

    Probleme entstehen selten durch einen großen technischen Fehler. Sie entstehen durch viele kleine Unklarheiten. Ungeklärte Zuständigkeiten. Implizites Wissen. Fehlende Dokumentation. Überschätzte Stabilität.

    Eine erfolgreiche Praxisnachfolge entsteht dort, wo jemand den Überblick behält und Zusammenhänge versteht. Praxissoftware, Telematikinfrastruktur, IT-Betrieb und Organisation lassen sich nicht trennen. Sie greifen ineinander.

    Unsere Checkliste: Die wichtigsten To-dos bei einer Praxisnachfolge

    Fazit: Eine gute Praxisnachfolge fühlt sich unspektakulär an

    Wenn eine Praxisnachfolge gut vorbereitet ist, wirkt sie fast unscheinbar. Der Betrieb läuft weiter. Das Team arbeitet routiniert. Patienten merken wenig. Genau das ist das Ziel.

    Praxissoftware, Telematikinfrastruktur und IT-Strukturen bilden dafür das Fundament. Nicht als technische Details, sondern als Voraussetzung für Stabilität, Rechtssicherheit und Alltagstauglichkeit.

    Wer vor einer Praxisübergabe oder -übernahme steht, sollte diese Themen frühzeitig strukturiert betrachten. Ein fachliches Erstgespräch hilft, die eigene Ausgangslage realistisch einzuordnen und den konkreten Handlungsbedarf zu erkennen.

  • Zuverlässige IT-Betreuung mit persönlichem Ansprechpartner

    Zuverlässige IT-Betreuung mit persönlichem Ansprechpartner

    Das Facharztzentrum Löwenbrücke von Dr. med. Ulrike Köberlein und Dr. med. Joseph Köberlein aus Bamberg suchte nach einem IT-Partner, der unabhängig von Konzernstrukturen arbeitet und persönlich erreichbar ist. „Wir wollten keine anonyme Hotline, sondern feste Ansprechpartner, die unser Facharztzentrum kennen. Genau das haben wir bei der LCE gefunden“, berichtet die ärztliche Leiterin.

    Seit Beginn der Zusammenarbeit erlebt das Team eine verlässliche und kompetente Betreuung. Ob bei technischen Fragen oder akuten IT-Problemen. „Wir haben immer schnelle und fachkundige Unterstützung erhalten. Bei einem größeren Serverausfall wurde das Problem zügig analysiert und vollständig behoben. Das hat uns sehr entlastet“, so Dr. Ulrike Köberlein.

    Auch im Alltag spürt das Praxisteam die Unterstützung deutlich. LCE übernimmt den laufenden Support, informiert proaktiv über technische Neuerungen und weist frühzeitig auf mögliche Risiken hin. „Das gibt uns Sicherheit und ermöglicht es uns, uns auf die Arbeit am Patienten zu konzentrieren“, ergänzt Dr. Köberlein.

  • Cyberangriffe im Gesundheitswesen: Wie sicher ist Ihre Praxis wirklich?

    Cyberangriffe im Gesundheitswesen: Wie sicher ist Ihre Praxis wirklich?

    Patientendaten sind ein wertvolles Ziel. Angriffe treffen längst nicht nur Krankenhäuser, sondern auch Einzelpraxen, MVZ und therapeutische Einrichtungen.

    Häufig beginnt alles am Arbeitsplatzrechner durch eine präparierte E-Mail, eine unsichere Website oder veraltete Software. Der klassische Virenscanner allein ist hier zu wenig.

    Was heute zum Basis-Schutz gehört

    Die Kassenärztliche Bundesvereinigung beschreibt den Basis-Schutz als Zusammenspiel aus Technik, Organisation und sensibilisierten Mitarbeitenden. Zu den Mindestmaßnahmen zählen Firewall am Netzübergang, aktueller Virenschutz, zeitnahe Updates, regelmäßige Backups, sichere Passwörter sowie klare Zugriffsrechte. Wichtig ist außerdem die Schulung des Teams, damit typische Einfallstore wie Phishing schneller erkannt werden. Die KBV stellt dafür Übersicht, Beispielmaßnahmen und eine Schritt-für-Schritt-Checkliste bereit. [Quelle]

    Ein praktischer Tipp der KBV: Erfassen Sie Ihre IT-Komponenten geordnet und visualisieren Sie Ihr Netz in einem einfachen Netzplan. Das schafft Überblick, macht Abhängigkeiten sichtbar und hilft, Maßnahmen sinnvoll zu priorisieren.

    Neue Vorgaben der IT-Sicherheitsrichtlinie

    Die IT-Sicherheitsrichtlinie der KBV wurde 2025 überarbeitet. Neu ist unter anderem die verbindliche Sensibilisierung und regelmäßige Schulung des Praxispersonals. Auch der Umgang mit externen Dienstleistern wird konkretisiert. Datensicherungen benötigen eine klar benannte Verantwortlichkeit und es soll regelmäßig geprüft werden, ob Backups tatsächlich wiederherstellbar sind. Updates müssen zeitnah eingespielt werden. Systeme ohne Support sind abzulösen oder strikt vom restlichen Netz zu trennen. Die neuen Anforderungen sind spätestens ab 1. Oktober 2025 umzusetzen. [Quelle]

    Ein Beispiel für die Relevanz von Updates: Der reguläre Support für Windows 10 endet am 14. Oktober 2025. Danach gibt es keine Sicherheitsupdates mehr, weshalb ein Weiterbetrieb ohne zusätzliche Maßnahmen ein hohes Risiko darstellt.

    So gehen Praxen strukturiert vor

    Die KBV empfiehlt, den Einstieg über eine kurze Standortbestimmung zu wählen und danach systematisch umzusetzen. Nutzen Sie dazu die Checkliste im Serviceheft IT-Sicherheit. Die Schritte im Kern: Praxistyp festlegen, alle IT-Komponenten listen, Team einbinden, konkrete Maßnahmen bestimmen, optional einen zertifizierten IT-Dienstleister hinzuziehen, dann konsequent starten.

    Konkrete Hebel, die sofort wirken

    • Firewall prüfen und restriktiv konfigurieren: Ein- und ausgehende Verbindungen sollten nur so zugelassen werden, wie es fachlich nötig ist. Segmentieren Sie bei Bedarf besonders schützenswerte Systeme in eigene Netzbereiche.
    • Passwörter vereinheitlichen, stärken und per Multifaktor absichern: Ein lokaler Passwortmanager mit verschlüsselter Datenbank erleichtert die Einhaltung.
    • Virenschutz aktuell halten und E-Mail-Anhänge standardmäßig prüfen lassen
    • Patch-Routine etablieren: Updates zeitnah, EOL-Systeme ersetzen oder isolieren
    • Backup-Konzept mit Verantwortlichen, Turnus und regelmäßigen Restore-Tests definieren
    • Team schulen! Phishing-Erkennung, Umgang mit Spam und sicherer Dateiaustausch gehören in jede Praxisregelung

    Warum klassischer Virenschutz nicht mehr reicht

    Signaturbasierte Scanner erkennen primär bekannte Muster. Moderne Angriffe nutzen unbekannte Schwachstellen, verhalten sich unauffällig und tarnen sich als legitime Prozesse. Hier punkten Lösungen, die Prozesse in Echtzeit überwachen und verdächtiges Verhalten automatisch stoppen.

    CGM ENDPOINT 360° kombiniert klassischen Virenschutz mit Endpoint Detection and Response. Anwendungen und Prozesse auf PCs und Servern werden laufend beobachtet, Risiken werden per Verhaltensanalyse erkannt und blockiert. Optionales Patch-Management unterstützt dabei, Schwachstellen in Betriebssystemen und Drittsoftware zentral zu schließen. Das reduziert Angriffsflächen und zahlt direkt auf die in der Richtlinie geforderten Maßnahmen ein.

    Doppelt abgesichert im Praxisnetz

    In der Praxis bewährt sich die Kombination aus Netzwerkschutz und Endpoint-Schutz. Eine professionell konfigurierte Firewall am Netzübergang und eine EDR-gestützte Endpoint-Absicherung bilden zusammen eine belastbare Verteidigungslinie. So entsprechen Sie den Mindestanforderungen und erhöhen zugleich die Resilienz gegenüber neuen Angriffsmustern.

    Fazit

    IT-Sicherheit ist kein einmaliges Projekt, sondern Routinearbeit. Wer die KBV-Checklisten nutzt, Verantwortlichkeiten klärt und Technik sowie Team fortlaufend mitnimmt, senkt Risiken spürbar. Mit modernen Endpunktschutzlösungen und klaren Prozessen bleibt Ihre Praxis handlungsfähig und Patientendaten bleiben geschützt.

  • Reibungslose Umstellung auf Windows 11 – mit verlässlicher Unterstützung durch die LCE

    Reibungslose Umstellung auf Windows 11 – mit verlässlicher Unterstützung durch die LCE

    Für die allgemeinmedizinische Praxis von Anett Seidel in Oberwiera stand die Umstellung auf Windows 11 an: eine Maßnahme, die viele medizinische Einrichtungen aktuell betrifft. Da der Support für Windows 10 auslief, war der Wechsel notwendig, um Sicherheit, Stabilität und die Kompatibilität mit Praxissoftware wie CGM TURBOMED weiterhin zu gewährleisten.

    Im Zuge dessen wurde die Praxis mit vier neuen Arbeitsplatzrechnern ausgestattet. „Der vereinbarte Termin wurde eingehalten, ebenso die kalkulierte Zeit. Die gesamte Umstellung verlief reibungslos“, berichtet Herr Seidel.

    Während der Einrichtung und Integration externer Programme sorgte die LCE, allen voran Herr Schlag gemeinsam mit dem Team in Koblenz für eine schnelle und lösungsorientierte Umsetzung. „Auch kleinere Probleme, die im Nachgang auftraten, konnten zügig per Fernwartung behoben werden. Insgesamt war es eine relativ entspannte Umstellung“, so Herr Seidel.

  • CGM TURBOMED für Frauenärzte: Das Facharztmodul Gynäkologie im Überblick

    CGM TURBOMED für Frauenärzte: Das Facharztmodul Gynäkologie im Überblick

    In der gynäkologischen Praxis zählt jeder Handgriff – ob bei Vorsorgeuntersuchungen, Schwangerschaftsbetreuung oder Befunddokumentation. Damit Sie sich voll auf Ihre Patientinnen konzentrieren können, bietet CGM TURBOMED die passende digitale Unterstützung. Besonders das Facharztmodul Gynäkologie wurde speziell für den Praxisalltag von Frauenärztinnen und Frauenärzten entwickelt.

    Alle Fachbereiche im Blick dank klarer Struktur

    Das Modul fasst die zentralen Aufgabenbereiche einer gynäkologischen Praxis übersichtlich zusammen:

    • Krebsvorsorge

    • Mutterschaftsvorsorge

    • Allgemeine Anamnese

    • Befundung

    Über die intuitiven Menüs finden Sie schnell die passende Maske – ohne langes Suchen. Das spart Zeit und sorgt für reibungslose Abläufe im Praxisalltag.

    Ultraschall leicht dokumentiert

    Für die Ultraschalluntersuchungen stehen spezielle Dokumentationsmasken bereit. Vorgegebene Normbefunde beschleunigen die Eingabe und sichern eine einheitliche Dokumentation. Zudem können Sonografiebilder direkt mit dem Befund verknüpft werden – für mehr Nachvollziehbarkeit und weniger Papier.

    Komfortable Mutterschaftsvorsorge

    Mit dem elektronischen Mutterpass und den speziellen Ultraschallmasken für die Mutterschutzvorsorge behalten Sie alle relevanten Daten im Blick. Der Wechsel zwischen Dokumentation, Terminvergabe und Abrechnung gelingt nahtlos ohne Systembruch.

    Schnelle IGeL-Abrechnung inklusive

    Die integrierte Komplexsteuerung erleichtert die Abrechnung individueller Gesundheitsleistungen (IGeL). Rechnungen lassen sich direkt aus dem Befund heraus erstellen: komfortabel, korrekt und ohne zusätzlichen Aufwand.

    Zytologie und Qualitätssicherung im Griff

    Falls Sie die Zytologie in der Praxis selbst durchführen, profitieren Sie von der integrierten Zyto-Jahresstatistik. Diese wird automatisch erzeugt und kann am Jahresende direkt für die KV-Qualitätssicherung genutzt werden – ein echter Zeitgewinn.

    Ihr Vorteil: Spezialisierte Software für spezialisierte Medizin

    Mit dem Facharztmodul Gynäkologie nutzen Sie alle Vorteile von CGM TURBOMED – kombiniert mit praxisnahen Erweiterungen, die speziell auf Ihr Fachgebiet zugeschnitten sind:

    • Effiziente Arbeitsabläufe durch vorkonfigurierte Masken und Normbefunde

    • Reibungslose Dokumentation und Abrechnung

    • Geringerer Verwaltungsaufwand, mehr Zeit für Ihre Patientinnen

    Fazit

    Wer in der Frauenheilkunde arbeitet, braucht eine Software, die die Komplexität des Fachs versteht. Mit CGM TURBOMED und dem Facharztmodul Gynäkologie gelingt genau das: strukturierte Prozesse, einfache Dokumentation und mehr Sicherheit in der täglichen Arbeit.

    Möchten Sie mehr über den Einsatz von TURBOMED in Ihrer gynäkologischen Praxis erfahren? Dann buchen Sie jetzt einen unverbindlichen Beratungstermin.

  • KfW-Förderung für Arztpraxen: Digitalisierung jetzt gezielt finanzieren

    KfW-Förderung für Arztpraxen: Digitalisierung jetzt gezielt finanzieren

    Die Digitalisierung im Gesundheitswesen schreitet voran und viele Praxen möchten die Chancen neuer Technologien endlich besser nutzen. Doch der Weg dahin ist oft teuer: Software, Schulungen, Hardware und sichere IT-Strukturen kosten Geld. Genau hier setzt die KfW-Förderung für Arztpraxen an. Mit dem neuen ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit unterstützt die KfW Investitionen in moderne Technologien, KI-Anwendungen und sichere digitale Prozesse: auch für freiberuflich tätige Heilberufe wie Ärzt:innen, Psychotherapeut:innen oder Physiotherapeut:innen.

    Warum sich digitale Investitionen jetzt lohnen

    Digitale Lösungen erleichtern nicht nur den Praxisalltag, sondern sparen nachweislich Zeit und Kosten. Ein automatischer Telefonassistent entlastet das Team bei Routineanrufen, digitale Anamneseformulare verringern den Papieraufwand und KI-gestützte Dokumentationshilfen helfen, medizinische Informationen schneller zu erfassen.
    All diese Anwendungen tragen dazu bei, die Effizienz und Qualität der Patientenversorgung zu verbessern. Gleichzeitig steigen die gesetzlichen Anforderungen an Datenschutz, IT-Sicherheit und digitale Kommunikation. Wer hier frühzeitig investiert, sichert sich einen klaren Vorteil.

    Was wird durch die KfW gefördert?

    Der ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit (Programm-Nr. 511/512) richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler:innen mit Sitz in Deutschland. Dazu zählen auch Einzelpraxen, Berufsausübungsgemeinschaften und Therapieeinrichtungen.

    Gefördert werden alle Investitionen, die die digitale Leistungsfähigkeit verbessern, insbesondere:

    • IT- und Cloud-Infrastrukturen
    • Maßnahmen zur IT-Sicherheit und zum Datenschutz
    • Software zur Prozessoptimierung oder Patientenkommunikation
    • KI-Anwendungen und Automatisierungslösungen
    • Schulungen zur Einführung neuer Systeme

    Damit sind auch viele moderne Praxislösungen wie CGM one und dessen dazugehörige KI-Assistenten förderfähig wie etwa der TelefonAssistent, der DokuAssistent, AmbulApps für die digitale Aufnahme oder CLICKDOC zur Online-Terminbuchung.

    Wie hoch ist die Förderung?

    Die KfW gewährt über das Programm zinsgünstige Kredite mit zusätzlichem Zuschuss.

    Je nach Digitalisierungsgrad der Investition beträgt der Tilgungszuschuss 3 % (LevelUp) oder 5 % (HighEnd) des ausgezahlten Kreditbetrags. Der maximale Zuschuss liegt bei 200.000 Euro.
    Das heißt: Je stärker die Maßnahme die digitale Transformation der Praxis vorantreibt, desto höher fällt der Zuschuss aus.

    Wer kann den Kredit beantragen?

    Antragsberechtigt sind:

    • Arztpraxen, MVZs und Therapiezentren
    • Heil- und Gesundheitsberufe wie Physiotherapien, Ergotherapien, Logopädien oder Psychotherapien
    • Freiberuflich tätige Ärzt:innen und Zahnärzt:innen
    • Praxisgemeinschaften oder Zusammenschlüsse

    Voraussetzung ist, dass sich die Praxis in Deutschland befindet oder dort eine Betriebsstätte hat. Auch Neugründungen können den Förderkredit beantragen, sofern ein tragfähiges Konzept vorliegt.

    Wie läuft die Antragstellung ab?

    Der Antrag wird nicht direkt bei der KfW, sondern über die eigene Hausbank oder Finanzierungspartner gestellt. Wichtig: Die Beantragung muss vor Beginn des Vorhabens erfolgen.
    Für das Programm LevelUp (Stufe 1) ist zusätzlich ein Digitalisierungscheck erforderlich, der die geplanten Maßnahmen bewertet. Viele Banken unterstützen bei der Vorbereitung der Unterlagen oder vermitteln entsprechende Partner.

    Praxisbeispiel: So kann die Förderung aussehen

    • Eine Hausarztpraxis möchte ihr Telefonmanagement und die Dokumentation modernisieren. Geplant sind:
    • Einführung des CGM one TelefonAssistenten zur automatischen Anrufannahme,
    • Nutzung des DokuAssistenten zur KI-gestützten Dokumentation,
    • Umstieg auf CLICKDOC für Online-Termine,
    • Schulungen für das Praxisteam.

    Diese Maßnahmen erhöhen die digitale Reife der Praxis deutlich. Sie sind daher förderfähig im Rahmen des ERP-Digitalisierungskredits.
    Die Finanzierung erfolgt über die Hausbank, die KfW beteiligt sich mit einem günstigen Zinssatz und Zuschuss. So lassen sich moderne digitale Tools gezielt und planbar finanzieren.

    Fazit: Jetzt ist der richtige Zeitpunkt

    Digitale Assistenten, automatisierte Workflows und sichere IT-Strukturen sind keine Zukunftsmusik mehr. Sie sind längst praxistauglich und wirtschaftlich sinnvoll. Die KfW-Förderung macht es möglich, den nächsten Schritt zu gehen, ohne das Budget zu sprengen. Wer seine Praxis modernisieren will, sollte sich jetzt informieren und die Fördermöglichkeiten prüfen bevor andere den Vorsprung ausbauen.

  • Wichtige TI-Fristen für Apotheken

    Wichtige TI-Fristen für Apotheken

    Das TI-Setup in der Apotheke hat ein Ablaufdatum, und gleich mehrere Uhren ticken.

    Die Telematikinfrastruktur (TI) ist längst fester Bestandteil des Apothekenalltags, vor allem durch das E-Rezept. Doch viele Apotheken übersehen, dass zentrale TI-Komponenten technische Laufzeiten haben. Wer diese Fristen verpasst, riskiert Ausfälle im laufenden Betrieb.

    In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Teile Ihres TI-Setups ablaufen, welche Fristen jetzt relevant sind und wie Sie sich rechtzeitig absichern.

    Karten und Module: 5 Jahre Laufzeit

    SMC-B (Betriebskarte der Apotheke) und eHBA (Apothekerausweis) sind jeweils 5 Jahre gültig. Nach Ablauf ist kein Zugriff mehr auf die TI möglich, und damit auch kein E-Rezept-Abruf.

    Das gSMC-KT-Modul im Kartenterminal ist ebenfalls zeitlich begrenzt. Es authentifiziert das Gerät gegenüber der TI und muss nach 5 Jahren ersetzt werden.

    Tipp: Beantragen Sie Folge-SMC-B und eHBA spätestens 3 Monate vor Ablauf, damit keine Lücke entsteht.

    Kartenterminals: begrenzte Steckzyklen

    Auch Kartenterminals unterliegen einem natürlichen Verschleiß. Je nach Modell liegt die Lebensdauer bei etwa 200.000 Steckungen. Das entspricht rund fünf bis sechs Jahren intensiver Nutzung.

    Wird diese Grenze erreicht, steigt das Risiko für Lesefehler oder Totalausfälle – oft ohne Vorwarnung.

    Tipp: Prüfen Sie regelmäßig die Steckhistorie und tauschen Sie stark genutzte Terminals rechtzeitig aus.

    Konnektoren: Zertifikate laufen Ende 2025 ab

    Besonders wichtig ist der Blick auf die Konnektoren. Viele Apotheken verwenden noch sogenannte G3-Konnektoren. Deren Zertifikate laufen am 31. Dezember 2025 ab. Danach ist keine sichere Verbindung zur TI mehr möglich.

    Da die von den Herstellern angekündigte Übersicht betroffener Geräte, zum Beispiel von CGM, noch aussteht, empfiehlt sich ein proaktives Vorgehen:

    • Prüfen Sie, welches Modell Sie einsetzen.
    • Planen Sie frühzeitig die Umstellung auf eine Nachfolgelösung oder ein TI-Gateway.

    Warum das wichtig ist

    Ein abgelaufenes Zertifikat oder eine defekte Komponente kann gravierende Folgen haben:

    • E-Rezepte können nicht mehr abgerufen oder beliefert werden.
    • Die TI-Verbindung wird unterbrochen.
    • Im schlimmsten Fall steht der Betrieb still.

    Mit einem frühzeitigen Check behalten Sie den Überblick und sichern Ihre digitale Infrastruktur langfristig.

    Unser Service für Apotheken

    Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen:

    • Ablaufdaten von SMC-B, eHBA und gSMC-KT
    • Steckzyklen und Gerätestatus Ihrer Terminals
    • Generation und Zertifikatsstatus Ihres Konnektors

    Sie erhalten eine übersichtliche Auswertung und klare Handlungsempfehlungen, damit Ihr Apothekenbetrieb ohne Unterbrechung TI-fähig bleibt.

    Fazit

    Das TI-Setup ist kein statisches System, sondern ein Zusammenspiel mehrerer Bausteine mit begrenzter Lebensdauer. Wer die Fristen kennt, behält die Kontrolle und kann gelassen in Richtung 2026 blicken.

  • TI-Anbindung für Hebammen

    TI-Anbindung für Hebammen

    Alles, was Sie jetzt wissen müssen

    Zwischen Hausbesuchen, Rufbereitschaft und Dokumentation bleibt wenig Luft für Extra-Bürokratie.

    Das hören wir oft von Hebammen. Genau hier setzt die Telematikinfrastruktur (TI) an: Sie schafft sichere, digitale Wege, die Abläufe verschlanken und die Zusammenarbeit mit Ärzt:innen, Kliniken und Krankenkassen vereinfachen.

    In diesem Beitrag beantworten wir die wichtigsten Fragen zur TI-Einführung für Hebammen: verständlich, alltagsnah und praxisorientiert.

    Inhalt

    Was ist die TI überhaupt?

    Die Telematikinfrastruktur ist das sichere digitale Netzwerk des deutschen Gesundheitswesens. Über definierte Anwendungen (z. B. KIM – Kommunikation im Medizinwesen, ePA – elektronische Patientenakte, perspektivisch TI-Messenger) tauschen Leistungserbringer medizinische Informationen verschlüsselt und rechtskonform aus.

    Das Ziel: schneller, weniger Papier, weniger Medienbrüche.

    Warum betrifft die TI auch Hebammen?

    Hebammen sind zentral in der Versorgung rund um Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett. Mit der TI können Sie Befunde sicher erhalten, Anfragen digital klären und Abrechnungen effizienter einreichen ohne Fax und Postwege. Für Hebammen sind u. a. KIM (sicherer E-Mail-Dienst innerhalb der TI) und Leserechte in der ePA mit Einwilligung der Mutter besonders relevant.

    Ab wann ist die Anbindung verpflichtend?

    Nach geltender Rechtslage sieht § 360 Abs. 8 SGB V den verpflichtenden Anschluss der Heilmittelerbringer (dazu zählen u. a. Physio-, Ergo-, Logo-Praxen – häufig in den gleichen Zeitplänen genannt wie Hebammen) zum 01.01.2026 vor.

    Brancheninformationen und Verbandsmeldungen bestätigen diese Zielmarke: zugleich wird politisch über eine spätere Frist diskutiert (zuletzt stand eine Verschiebung auf den 01.10.2027 im Raum).

    Unsere Empfehlung: vorbereiten, als gelte 2026, damit Sie nicht unter Zeitdruck geraten.

    Was bringt die TI im Hebammen-Alltag?

    Auch wenn „TI“ technisch klingt, spürbar ist sie im Ablauf. Typische Vorteile:
    • Weniger Papier & Wege: Dokumente digital senden/empfangen statt faxen oder per Post.
    • Sichere Kommunikation: KIM stellt einen geschützten Kanal zwischen berechtigten Partnern bereit.
    • Besser vernetzt: Schnellere Rückfragen mit Ärzt:innen/Kliniken, perspektivisch auch per TI-Messenger (TIM).
    • ePA nutzen: Mit Einwilligung der Mutter Befunde/Pläne einsehen – ohne endloses Zettel-Scannen.

    Diese Routineaufgaben werden mit TI leichter

    So verändert die TI konkrete To-dos:

    • Arztbrief sicher anfordern/übermitteln (z. B. Rücksprache mit Gynäkologie/Pädiatrie) ⇨ KIM statt Fax/Brief
    • Rückfragen „zwischendurch“ klären (Medikationshinweise, Terminabstimmungen mit Klinik) perspektivisch TI-Messenger statt Telefon-Pingpong.
    • Abrechnungsunterlagen digital einreichen schneller, nachvollziehbar, ohne Papierstapel
    • Befunde/Impfstatus/Pläne einsehen (mit Einwilligung): ePA-Leserechte unterstützen Beratung & Verlaufskontrolle
    • Geburts- & Wochenbett-Dokumentation strukturiert ablegen weniger Medienbrüche zwischen Praxissoftware, Klinik und Ärzteschaft (KIM/ePA)
    • Termin- und Kursorganisation ⇨ digitale Wege reduzieren Rückfragen (in Kombination mit Ihrer Praxissoftware)
    • Hausbesuch unterwegs mobile Nutzung der TI-Dienste (TIM perspektivisch auf Smartphone/Tablet)

    Welche Voraussetzungen brauche ich als Hebamme?

    Für den Anschluss benötigen Sie je nach Setting (freiberuflich, Praxis, Geburtshaus):

    • eHBA (elektronischer Heilberufsausweis) zur sicheren Identifikation und qualifizierten Signatur
    • SMC-B (Institutionskarte) – für Praxen/Geburtshäuser
    • TI-Zugang (heute meist via Konnektor/VPN; bei TI 2.0 zunehmend als gemanagter/Cloud-Zugang)
    • Kartenlesegerät und TI-fähige Hebammensoftware
    • KIM-Dienst (empfohlen)

    Die gematik stellt dazu eine Checkliste speziell für Hebammen bereit; eHBA/SMC-B erhalten Sie zentral über das eGBR.

    Was kostet die Anbindung?

    Kosten hängen von Anbieter, Ausstattung und Servicegrad ab (z. B. Karten, KIM, Zugangsdienst, Einrichtung, ggf. Managed-TI).

    Ein Teil wird über Refinanzierungen/Förderpauschalen getragen; Details variieren und können sich ändern.

    Planen Sie einen moderaten Eigenanteil, insbesondere, wenn Sie Managed-/Cloud-Lösungen und Schulungen wünschen. (Wir besprechen das transparent im Erstgespräch und berücksichtigen aktuelle Pauschalen.)

    Wie läuft die Anbindung ab?

    In der Regel so:

    1. Beratung & Bedarfserhebung – individuell für Ihr Setting angepasst
    2. Bestellung der Komponenten (z. B. eHBA, Kartenterminal, VPN-Zugang)
    3. Installation & Einrichtung vor Ort oder remote
    4. Schulung im Umgang mit den neuen Abläufen
    5. Test & Freischaltung der TI-Funktionen

    Wir empfehlen, den Prozess nicht zu unterschätzen – insbesondere der eHBA kann mehrere Wochen Bearbeitungszeit benötigen.

    Welche Stolperfallen gibt es bei der TI-Anbindung?

    • Zu spät anfangen: Karten, Verträge und Schulungen brauchen Vorlauf: gerade vor Stichtagen wird es eng.
    • Technik ohne Blick nach vorn: Achten Sie auf Krypto-Umstellung & TI-Roadmap (TIM/ePA), um doppelte Investitionen zu vermeiden.
    • Nur Technik, keine Menschen: Planen Sie klare Zuständigkeiten, kleine Leitfäden und Kurzschulungen.
    • Alles allein stemmen: Nutzen Sie erfahrene Partner, die TI im Alltag mit Ihnen denken (Mobilität, Wochenbett, Kursbetrieb).

    Fazit: Digital, sicher und mehr Zeit für die Familien

    Die TI ist kein zusätzlicher Papierberg, sondern ein Werkzeug, das Hebammen spürbar entlasten kann, vorausgesetzt, Sie richten es passgenau auf Ihren Alltag aus. Wer jetzt strukturiert vorbereitet, startet ruhig in die neue Phase der Versorgung.

    Weiterführende Infos & Unterstützung

    Sie möchten tiefer einsteigen? In unseren kostenfreien Online-Terminen erklären wir die TI-Anbindung speziell für Heilmittelerbringer – mit Fokus auf Hebammen und Zeit für Ihre Fragen.

    Schauen Sie in unseren Veranstaltungskalender und wählen Sie Ihren Wunschtermin.

    Oder Sie möchten direkt sprechen? Kontaktieren Sie uns. Wir schauen auf Ihr Setting (freiberuflich, Praxis, Geburtshaus) und priorisieren gemeinsam die nächsten Schritte.

  • Elektronische Ersatzbescheinigung & Online Check‐in – was Ihre Praxis wissen muss

    Elektronische Ersatzbescheinigung & Online Check‐in – was Ihre Praxis wissen muss

    In der Digitalisierung des Gesundheitswesens gibt es zwei relativ neue Verfahren, die Kosten- und Verwaltungsprozesse in der Praxis vereinfachen sollen – und gleichzeitig den Service für Patient:innen erhöhen: die elektronische Ersatzbescheinigung (eEB) für gesetzlich Versicherte und der Online Check-in für privat Versicherte. In diesem Beitrag erfahren Sie, was diese Neuerungen bedeuten, worauf Sie als Praxis achten müssen – und wie Sie sie praktisch umsetzen können.

    Für wen?
    Zweck
    Elektronische Ersatzbescheinigung (eEB)
    Gesetzlich Versicherte (GKV), wenn die Gesundheitskarte nicht vorgezeigt werden kann oder nicht lesbar ist.
    Ersatznachweis der Versicherungsdaten (z. B. Krankenversichertennummer, Versicherungsstatus) auf elektronischem Weg über KIM in die Praxis.
    Online Check-in (OCI)
    Privat Versicherte (PKV), da diese keine eGK besitzen.
    Einmalige Übermittlung der Krankenversicherten-Nummer und weiterer Basisdaten an die Praxis – nötig z. B. für E-Rezepte und zur Befüllung der elektronischen Patientenakte.

    Warum wurden diese Verfahren eingeführt?

    Wie funktioniert das praktisch?

    1. Teilnahme an KIM

    Die Praxis muss über einen KIM-Postfachanschluss verfügen und in der Lage sein, KIM-Nachrichten zu empfangen.

    2. Praxissoftware / PVS-Kompatibilität

    Die Praxisverwaltungssoftware muss die Funktion haben, die über KIM eingehenden Daten aus eEB oder Online Check-in einzulesen und zu verarbeiten. Falls das nicht der Fall ist, müssen Sie mit Ihrem Softwareanbieter klären, wann diese Funktion bereitsteht.

    3. QR-Code für Praxis / Einrichtung

    Die Praxis generiert eine individuelle QR-Code auf Basis der eigenen KIM-Adresse. Diesen QR-Code stellt man sichtbar in der Praxis (z. B. am Tresen) oder online auf der Praxis‐Website zur Verfügung. Patient:innen scannen ihn mit der App ihrer Krankenkasse bzw. PKV. 

    >>> QR-Code oder PDF erzeugen <<<

    4. Kommunikation & Information

    Informieren Sie Ihre Patient:innen darüber, dass diese Verfahren existieren, wie sie funktionieren und wann sie eingesetzt werden können. Auch das Personal in der Praxis sollte wissen, wie damit umgegangen wird (z.B. was zu tun ist, wenn ein QR-Code gescannt wurde und eine KIM-Nachricht eingegangen ist).

    Ablauf für Patienten

    1

    Patient öffnet die App ihrer GKV oder PKV, sofern das Verfahren unterstützt wird.

    2

    Die Person scannt vor Ort (oder ggf. im Voraus) den QR-Code der Praxis.

    3

    Zustimmung zur Datenübermittlung: Name, Geburtsdatum, Krankenversichertennummer etc. werden der Praxis über eine KIM-Nachricht übermittelt.

    4

    Praxis erhält die Nachricht, prüft sie kurz und übernimmt die Daten ins System.

    Wichtige Hinweise & Grenzen

    Wichtige Hinweise & Grenzen

    Die elektronische Ersatzbescheinigung und der Online Check-in sind sinnvolle digitale Ergänzungen, die Versicherten und Praxen viele Vorteile bringen – wenn Praxis und Technik gut vorbereitet sind. Für gesetzlich Versicherte bedeutet eEB Sicherheit, wenn die Gesundheitskarte nicht greift; für Privatversicherte bringt der Online Check-in Zugang zu digitalen Anwendungen, die ohne KVNR nicht möglich sind.

    Wenn Sie als Praxisbetreiber:in oder Leitung eines MVZ oder Einrichtung Unterstützung brauchen (technische Anbindung, Kommunikation mit Software-Hersteller, Patienteninformation), helfen wir Ihnen gern weiter.

  • TI-Anbindung für Physiotherapeuten

    TI-Anbindung für Physiotherapeuten

    Alles, was Sie jetzt wissen müssen

    Ab 2026 werden auch Physiotherapiepraxen schrittweise an die Telematikinfrastruktur (TI) angebunden. Was bedeutet das konkret? Welche Fristen gelten? Und was kommt auf Sie als Praxisinhaberin oder Therapeutin zu?

    In diesem Beitrag beantworten wir die wichtigsten Fragen zur TI-Einführung für Heilmittelerbringer – klar, verständlich und praxisnah.

    Inhalt

    Was ist die TI überhaupt?

    Die Telematikinfrastruktur (TI) ist ein sicheres digitales Netzwerk, das die Akteure im Gesundheitswesen miteinander verbindet. Ziel ist es, Informationen schneller, effizienter und datenschutzkonform auszutauschen – z. B. zwischen Praxen, Krankenkassen, Apotheken und Krankenhäusern.

    Warum müssen nun auch Physiotherapeuten an die TI?

    Der Gesetzgeber schreibt die TI-Anbindung schrittweise für alle Leistungserbringer im Gesundheitswesen vor. Ziel ist ein einheitlich vernetztes Gesundheitssystem – unabhängig davon, ob Sie in einer Arztpraxis, einem Pflegeheim oder einer Physiotherapieeinrichtung arbeiten.

    Ab wann ist die Anbindung verpflichtend?

    Laut aktueller Gesetzgebung gilt:

    • Ab 01.01.2026: Praxen der Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie und weitere Heilmittelerbringer müssen an die TI angebunden sein.
    • Wer die Fristen nicht einhält, muss mit Honorarkürzungen oder anderen Sanktionen rechnen.

    Diese Frist kann sich noch verschieben – wir empfehlen aber, sich rechtzeitig vorzubereiten.

    Was bringt die TI im Praxisalltag?

    Auch wenn die TI zunächst nach Mehraufwand klingt, ergeben sich mittelfristig zahlreiche Vorteile:

    • Weniger Papierkram durch digitale Prozesse.
    • Schnellere Kommunikation mit Ärzt*innen, Krankenkassen oder anderen Einrichtungen (z. B. per KIM – Kommunikation im Medizinwesen).
    • Einheitliche Standards beim Umgang mit Patientendaten.
    • Zukunftssicherheit, wenn weitere digitale Anwendungen verpflichtend werden (z. B. eRezept, eAkte).

    Welche Voraussetzungen braucht meine Praxis?

    Für die Anbindung benötigen Sie:

    • Einen TI-Konnektor (entfällt perspektivisch bei Nutzung der TI 2.0).
    • Einen eHBA (elektronischer Heilberufsausweis), um sich sicher zu authentifizieren und Dokumente digital zu signieren.
    • Einen VPN-Zugangsdienst zur sicheren Verbindung mit der TI.
    • Eine Praxissoftware, die TI-fähig ist.
    • Optional: KIM-Dienst, Kartenterminal, ggf. weitere Module je nach Anwendung.

    Unser Tipp: Lassen Sie sich frühzeitig beraten, welche Kombination aus Hardware, Software und Dienstleistungen für Ihre Praxis sinnvoll ist – insbesondere im Hinblick auf kommende Anforderungen wie eRechnung oder Archivierung.

    Was kostet die Anbindung?

    Die Kosten variieren je nach Anbieter und technischer Ausstattung. Der Gesetzgeber hat für viele Komponenten eine Refinanzierung über die GKV vorgesehen – z. B. für den Konnektor, den VPN-Dienst oder den eHBA. Wichtig: Einige dieser Pauschalen sind befristet oder gedeckelt.

    Planen Sie dennoch mit einem gewissen Eigenanteil – insbesondere, wenn Sie weiterführende Services oder moderne Cloud-Lösungen nutzen möchten.

    Wie läuft die Anbindung ab?

    In der Regel so:

    1. Beratung & Bedarfserhebung – individuell für Ihre Praxisgröße und -struktur
    2. Bestellung der Komponenten (z. B. eHBA, Kartenterminal, VPN-Zugang)
    3. Installation & Einrichtung vor Ort oder remote
    4. Schulung des Teams im Umgang mit den neuen Abläufen
    5. Test & Freischaltung der TI-Funktionen

    Wir empfehlen, den Prozess nicht zu unterschätzen – insbesondere der eHBA kann mehrere Wochen Bearbeitungszeit benötigen.

    Welche Stolperfallen gibt es bei der TI-Anbindung?

    • Zu spät starten: Die Fristen wirken noch weit entfernt – aber viele Prozesse (z. B. HBA-Beantragung, Fördermittel) brauchen Zeit.
    • Ungeeignete Technik: Manche Billiglösungen sind kurzfristig günstig, langfristig aber unflexibel.
    • Keine Schulung: Eine gute TI-Einführung umfasst auch die Menschen – nicht nur die Technik.
    • Allein versuchen: Es gibt erfahrene Partner, die sich um Technik, Fördermittel und Umsetzung kümmern – nutzen Sie das.

    Fazit: Früh planen, gut begleiten lassen

    Die TI kommt – und sie betrifft auch Ihre Physiotherapiepraxis. Je früher Sie sich damit beschäftigen, desto entspannter wird die Umstellung.

    Der wichtigste Schritt? Sich informieren.

    Weiterführende Infos & Unterstützung

    Sie möchten tiefer einsteigen? In unseren kostenfreien Info-Veranstaltungen zur TI-Anbindung erklären wir alles noch einmal im Detail – mit Raum für Ihre Fragen.

    Oder Sie möchten direkt sprechen? Dann nutzen Sie unser Kontaktformular und vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch.