Praxis-IT & Telematik im Gesundheitswesen | LCE Medical IT

Autor: Diana Walther

  • eRezept seit 1. Januar Pflicht: Was Praxen jetzt beachten müssen

    eRezept seit 1. Januar Pflicht: Was Praxen jetzt beachten müssen

    Mit dem Jahreswechsel ist es offiziell: Seit dem 1. Januar 2024 ist das elektronische Rezept (eRezept) in der vertragsärztlichen Versorgung verpflichtend. Damit endet die Übergangszeit und alle Arztpraxen sind nun verpflichtet, E-Rezepte für verschreibungspflichtige Arzneimittel digital zu erstellen und zu übermitteln.

    Was ist das eRezept?

    Das eRezept ersetzt das rosa Papierrezept für gesetzlich Versicherte. Die Verschreibung wird digital erstellt, signiert und über die Telematikinfrastruktur (TI) an die gewählte Apotheke übermittelt. Patientinnen und Patienten können ihr Rezept entweder über die eRezept-App der gematik, per elektronischer Gesundheitskarte (eGK) oder mit einem Papierausdruck einlösen.

    Was ändert sich für den Praxisalltag?

    Statt das Rezept zu drucken, wird es in der Praxissoftware digital erstellt und mit dem elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) signiert. Der gewohnte Praxisworkflow bleibt weitgehend bestehen, allerdings ändert sich der Ausgabeprozess: Die Apotheke ruft das Rezept über die Versichertenkarte ab oder scannt einen Rezeptcode vom Ausdruck. Das spart Papier, reduziert Medienbrüche und beschleunigt die Prozesse.

    Umsetzung in CGM TURBOMED

    In CGM TURBOMED ist das eRezept fest in die Verordnungsprozesse integriert. Nach der Auswahl des Medikaments wird das Rezept wie gewohnt erstellt, aber nun digital signiert und über KIM übertragen. Optional kann ein Papierausdruck mit QR-Code für Patient*innen erzeugt werden. Wichtig: Voraussetzung ist ein eingerichteter eHBA, eine funktionierende KIM-Adresse und eine aktuell zertifizierte Version von TURBOMED.

    Das sollten Sie jetzt prüfen

    • eHBA verfügbar und einsatzbereit?
    • KIM-Adresse eingerichtet und funktionsfähig?
    • TI-Konnektor aktuell und stabil?
    • Mitarbeitende im Umgang mit dem eRezept geschult?

    Vorteile für Praxen und Patienten

    • Weniger Papier, weniger Wege: Kein händisches Unterschreiben oder Nachreichen von Rezepten mehr.
    • Schneller & sicherer Datentransfer: Keine Fehler beim Einlösen durch schlecht lesbare Verordnungen.
    • Nahtlos in Apothekenprozesse eingebunden: Rezeptcode kann direkt in der Apotheke gelesen und bearbeitet werden.

    Ausblick: Was kommt 2024 noch?

    Das eRezept ist nur der Anfang. Geplant ist die schrittweise Einbindung weiterer Rezeptarten (z. B. BtM oder Hilfsmittel) sowie die Verbindung mit digitalen Medikationsplänen. Auch Privatversicherte sollen mittelfristig einbezogen werden.

    Fazit: Jetzt digital verordnen

    Das eRezept ist gekommen, um zu bleiben. Praxen, die ihre Prozesse jetzt prüfen und ggf. nachbessern, sichern nicht nur die gesetzliche Konformität, sondern profitieren auch von effizienteren und moderneren Abläufen.

    LCE Medical IT unterstützt Sie bei der Einrichtung, Schulung und technischen Umsetzung in CGM TURBOMED – damit die Umstellung reibungslos klappt und Sie Ihren Fokus dort behalten, wo er hingehört: bei Ihren Patientinnen und Patienten.

  • eArztbrief kommt – was Praxen jetzt wissen müssen

    eArztbrief kommt – was Praxen jetzt wissen müssen

    Der „eArztbrief“ ist aktuell eines der wichtigsten Digitalisierungsthemen in der ambulanten Versorgung. Mit Blick auf die verpflichtende Nutzung im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung ist es höchste Zeit, sich mit den Anforderungen und Vorteilen vertraut zu machen – insbesondere für Nutzerinnen und Nutzer von CGM TURBOMED.

    Was ist der eArztbrief?

    Der elektronische Arztbrief (eArztbrief) ersetzt die papiergebundene Kommunikation zwischen Ärztinnen, Ärzten und anderen medizinischen Einrichtungen. Er wird über den KIM-Dienst (Kommunikation im Medizinwesen) innerhalb der Telematikinfrastruktur (TI) verschickt – verschlüsselt, standardisiert und mit qualifizierter elektronischer Signatur versehen.

    Warum ist der eArztbrief relevant?

    Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) schreibt vor, dass Arztbriefe in der vertragsärztlichen Versorgung primär elektronisch übermittelt werden sollen. Die Vergütung erfolgt über spezielle GOPs, sowohl für den Versand als auch für den Empfang. Ziel ist eine sichere, schnellere und verlustfreie Übermittlung medizinischer Informationen, insbesondere bei Überweisungen und Mitbehandlungen.

    Vergütung – so lohnt sich der eArztbrief

    Für den Versand können Ärztinnen und Ärzte die GOP 86900 abrechnen (0,28 Euro), für den Empfang die GOP 86901 (0,27 Euro). Dazu kommt die Strukturpauschale nach GOP 01660 in Höhe von 1 Punkt (ab dem 11. eArztbrief pro Quartal). Das lohnt sich vor allem für Praxen mit vielen Überweisungs- oder Kooperationspartnern.

    Was heißt das konkret für CGM TURBOMED-Nutzer?

    In CGM TURBOMED ist der eArztbrief über das KIM-Modul direkt integriert. Arztbriefe werden wie gewohnt erstellt, können aber nun direkt aus der Software heraus verschlüsselt über die TI verschickt werden. Der Versand erfolgt mit qualifizierter elektronischer Signatur (qeS), sofern ein eHBA vorhanden ist. Empfangene eArztbriefe werden automatisch ins Postfach eingespielt und können direkt der Patientenakte zugeordnet werden.

    Damit das reibungslos funktioniert, sollten folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • KIM-Adresse und KIM-Modul in TURBOMED eingerichtet
    • eHBA (elektronischer Heilberufsausweis) für die Signatur vorhanden
    • aktuelle TURBOMED-Version installiert

    Was Praxen jetzt tun sollten

    • TI-Infrastruktur überprüfen: Funktioniert Ihre KIM-Adresse? Ist der eHBA einsatzbereit?
    • TURBOMED aktualisieren: Nutzen Sie die aktuelle Version, um alle Funktionen nutzen zu können.
    • Mitarbeitende schulen: Wer den eArztbrief versendet oder zuordnet, sollte den Ablauf kennen.

    Fazit: Nicht warten, sondern einsteigen

    Der eArztbrief ist keine ferne Zukunft mehr, sondern Bestandteil der regulären Versorgung ab 2024. Praxen, die jetzt einsteigen, profitieren nicht nur von der Vergütung, sondern auch von spürbar effizienteren Kommunikationswegen.

    Die LCE Medical IT unterstützt Sie bei der Einrichtung in CGM TURBOMED, beim Testversand und bei der Einweisung Ihres Teams. So holen Sie das Beste aus dem eArztbrief heraus – sicher, gesetzeskonform und alltagstauglich.

  • Konnektor Fehler: schwarzes Display, keine Funktion

    Konnektor Fehler: schwarzes Display, keine Funktion

    Sie haben bei Ihrem Konnektor folgendes Fehlerbild: das Display ist schwarz und der Konnektor zeigt keine Funktion?

    Konnektoren mit Auto-Update-Funktion: Diese melden sich täglich beim Update-Server, um nach neuen Versionen zu suchen. Wird dort eine Version gefunden, wird diese lokal heruntergeladen. Bei Konnektoren mit eingeschalteter Auto-Update-Funktion wird dieses lokale Update in der Nacht vom 05. auf den 06. September 2023 automatisch eingespielt. Es kann zu dem Problem kommen, dass einige G4-Konnektoren ab heute ein Fehlerbild aufweisen.

    Was ist zu tun?

    a) Fehlerbeschreibung:
    Das Display vom Konnektor ist schwarz, der Konnektor zeigt keine Funktion.
    b) Eigenständige Prüfung durch den Kunden:
    Vor der Defekterklärung ist der Konnektor vom Strom zu trennen, ca. 20 Minuten zu warten, danach den Strom anschließen und den Zustand prüfen.
    Bleibt danach das oben beschriebene Fehlerbild bestehen, so ist das Geräte irreparabel beschädigt.

    Bitte melden Sie sich bei uns für die Terminvereinbarung eines Austauschs.

    Vielen Dank für Ihr Verständnis